Hochegger bereut Geständnis im Grasser-Prozess nicht

Peter Hochegger beruft gegen seine Strafe
Der im Prozess um die Bundeswohnungsprivatisierung (Buwog u.a.) nicht rechtskräftig zu sechs Jahren Haft verurteilte Ex-Lobbyist Peter Hochegger erklärt im Interview mit der "Kleinen Zeitung", dass er sein Geständnis nicht bereut.

"Im ersten Moment habe ich mich schon gefragt, warum das so ausgeht. Aber ich habe gelernt, die Dinge anzunehmen, wie sie kommen", sagt Hochegger zum am Freitag verkündeten Urteil.

Er sei zwar von einer strafmildernden Wirkung des Geständnisses ausgegangen - was die Richterin ihm allerdings nicht zugestand. "Es war für mich auch überraschend, dass die Richterin meinen Beitrag als nicht essenziell für die Wahrheitsfindung bezeichnet hat. Aber jetzt können Grassers Anwälte wenigstens nicht mehr behaupten, dass ich mit einem erfundenen Geständnis meine Haut retten wollte. Ich bereue jedenfalls nicht, dass ich gestanden habe."

Einen Deal mit der Anklage habe es nicht gegeben. "Mir war wichtig, dass ich den Mut hatte, mir einzugestehen, dass ich in dieser Truppe mitgemischt habe. Man kann sich nicht bis an sein Lebensende selbst belügen. Auch schwere Zeiten sind wichtig für die eigene Entwicklung. Es ist gut, wie es ist", meint Hochegger. Er habe trotzdem Berufung und Nichtigkeitsbeschwerde eingelegt, weil er glaube, dass das Strafmaß noch gesenkt werde.

Vorwürfe gegen Richterin Marion Hohenecker erhebt Hochegger nicht. "Sie hat das Verfahren sehr korrekt geführt. Und wegen der Tweets: Wenn meine Ex-Frau etwas von sich gegeben hat, hatte das auch nichts mit mir zu tun. Da muss man schon unterscheiden." Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser und Walter Meischberger, die nicht rechtskräftig zu acht bzw. sieben Jahren Haft verurteilt wurden, werfen der Richterin wegen früherer Tweets ihres Ehemanns Befangenheit vor.

Zu Grasser und Meischberger meint Hochegger nur: "Jeder sucht sich seinen eigenen Lebensweg. Die beiden müssen damit leben und in den Spiegel schauen können." Er selber habe früher "nur materielle Dinge im Sinn gehabt und war auf Konkurrenz und Erfolg aus. Ich habe mit meinem Geständnis damit abgeschlossen und innere Ruhe gefunden."

Er habe in der Haft, die er bereits wegen einer anderen Verurteilung absitzen musste, "meditiert, Sport gemacht und gelesen" und über sein Leben nachgedacht. Wenn er wieder ins Gefängnis müsse, werde er meditieren und Bücher schreiben. "Dafür habe ich schließlich genug erlebt."

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