Vizekanzler Kogler: Höhere Einstiegsgehälter im öffentlichen Dienst

Höhere Gehälter sollen öffentlichen Dienst attraktiver machen
Die Bundesregierung will mit der zweiten Dienstrechtsnovelle dieses Jahres den öffentlichen Dienst attraktiver machen.

Pro Jahr will sie 58 Mio. Euro ressortübergreifend investieren "und damit vor allem jüngeren Menschen höhere Einstiegsgehälter bieten", so der für öffentlichen Dienst zuständige Vizekanzler Werner Kogler (Grüne). Im Entwurf ist außerdem die Reform der Bestellung der OGH-Spitze vorgesehen, das Präsidium soll künftig von einem Personalsenat bestellt werden.

"Ein gut funktionierender öffentlicher Dienst ist das Rückgrat eines funktionsfähigen, serviceorientierten Staates", hieß es am Donnerstag in einer Aussendung des Ministeriums für öffentlichen Dienst. Die demographische Entwicklung sei aber auch für den öffentlichen Dienst eine große Herausforderung, mit einem "umfangreichen Attraktivierungspaket" soll deshalb vor allem neuen Kräften der Einstieg in den öffentlichen Dienst erleichtert werden. Von der Erhöhung der Bezüge profitieren laut Kogler um die 21.000 Bedienstete sofort. "Vorgängerregierungen haben gekürzt - wir stärken die Attraktivität des öffentlichen Dienstes und machen damit unseren Staat krisenfester", wird er zitiert.

Höhere Einstiegsbezüge

Konkret vorgesehen sind in der Novelle (Begutachtungsfrist bis zum 8. November) höhere Einstiegsbezüge für Vertragsbedienstete im Verwaltungsdienst, was den öffentlichen Dienst vor allem bei Jüngeren gefragter machen soll. Auch die Grundgehälter beim Einstieg in den Exekutivdienst (Polizeischüler, Aspiranten in der Justizwache) und die Bezüge für Richteramtsanwärter sollen steigen. Außerdem soll über einen "Handwerker:innen-Bonus" künftig wieder die Einstellung von mehr Personal in handwerklichen Berufsgruppen im öffentlichen Dienst möglich sein. Entsprechend einem Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs sollen außerdem Teilzeitbeschäftigte bei Zuschlägen und Freizeitausgleich den Vollzeitbeschäftigten gleichgestellt werden.

Bestellungsmodus der OGH-Spitze

Teil der Novelle ist auch der neue Bestellungsmodus der OGH-Spitze: Bisher hatte das Justizministerium - anders als bei allen anderen Auswahl- und Ernennungsverfahren von Richterinnen und Richtern - das alleinige Vorschlagsrecht bei der Besetzung von Präsident bzw. Präsidentin und Vizepräsidentin bzw. Vizepräsident. Daran gab es wiederholt Kritik etwa vom Europäischen Gerichtshof der Group of States Against Corruption (GRECO) und der Europäischen Kommission, wie in den Erläuterungen zur Novelle betont wird. Um künftig "die richterliche Mitwirkung sicherzustellen" soll auf die "bewährte Personalsenatssystematik" zurückgegriffen werden. Bestehen soll der Senat aus den fünf gewählten Mitgliedern des Außensenats des Obersten Gerichtshofs und den drei gewählten Mitgliedern des Personalsenats des Obersten Gerichtshofs. Der Vorsitz geht an die in dieser Funktion dienstälteste Präsidentin bzw. den in dieser Funktion dienstältesten Präsident des Oberlandesgerichts.

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