Hohe Strafen in drei Fällen ausgesetzter Tiere in Wien
Die Ombudsstelle hatte die ausgeforschten Täterinnen und Täter wegen Übertretung des Tierschutzgesetzes angezeigt. "Das Aussetzen von Tieren ist Tierquälerei und wird hart bestraft", hofft Tierschutzombudsfrau Eva Persy auf abschreckende Wirkung.
Hundewelpen an Straßenlaterne angebunden
Urlaub planen, Koffer packen, Tier aussetzen, das komme jetzt wieder viel zu häufig vor. So seien zwei Hunde, davon eine hochträchtige Hündin, im Frühsommer in Ottakring von Anrainern gerettet worden, angebunden an einen Pfahl. Der Halter wurde dank Chip- und Registrierungspflicht ausgeforscht. Bereits im Winter war in Rudolfsheim-Fünfhaus eine Passantin auf einen Schuhkarton vor ihrem Wohnhauseingang aufmerksam geworden, in dem ein Kaninchen ausharrte. Via Veröffentlichung im Internet wurde auch hier der Besitzer ermittelt. Im dritten Fall hatten Jugendliche einen drei Monate alten Hundewelpen an einer Straßenlaterne angebunden entdeckt. In einem beigefügten Plastiksackerl mit Hunde-Zubehör befand sich auch der Impfpass des Tieres, der zum Besitzer führte. In allen drei Fällen wurden 4.000 Euro Geldstrafe plus 400 Euro Kostenbeitrag zum Verfahren fällig.
"Das Aussetzen von Tieren ist eine Straftat - ganz egal, wo oder wie sich jemand seines Tieres entledigt. In besonders schlimmen Fällen kann sogar das Strafgesetzbuch zur Anwendung kommen", betonte Persy. Nach dem Tierschutzgesetz wird das Aussetzen mit bis zu 7.500 Euro, im Wiederholungsfall mit bis zu 15.000 Euro bestraft.
Laut dem Tierquartier Wien rücken die Teams der Tierrettung seit Ferienbeginn bis zu 20 Mal pro Tag aus, um Hunde, Katzen und Kleintiere zu retten. Besonders oft betroffen seien derzeit Katzen - mit schon mehr als 210 Pfleglingen sei deren Bereich im Tierquartier bereits stark ausgelastet. Allein seit Ferienanfang seien 255 Katzen im städtischen Tierheim zwischenzeitlich aufgenommen worden.
Wird im Stadtgebiet ein Heimtier ohne Halterin bzw. Halter gefunden, gibt die Ombudsstelle folgende Empfehlungen vor: Bewahren Sie Ruhe und verschaffen Sie sich einen Überblick über die Situation. Informieren Sie umgehend das "Fundservice für Haustiere" der MA 60 unter der Telefonnummer 01-4000/8060 oder die Polizei. Nehmen Sie Tiere nicht einfach mit! Dokumentieren Sie den Fund (Fotos, Videos, Gedächtnisprotokolle, etc.). Stellen Sie sich in einem möglicherweise folgenden Verfahren als Zeuge bzw. Zeugin zur Verfügung. Geben Sie Kontaktdaten für Rückfragen zum Fall an. Hat man Hinweise, wem ein entlaufenes oder ausgesetztes Tier gehören könnte, gilt: Teilen Sie Ihren Verdacht den Behörden mit. Auch anonyme Meldungen an die Tierschutzombudsstelle Wien sind möglich.
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