EuGH: Erneut SRF-Zahlung der Hypo Vorarlberg für nichtig erklärt

Die Hypo Vorarlberg zeigte sich selbst an.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am Mittwoch erneut der Hypo Vorarlberg in ihrem Streit mit dem Einheitlichen Abwicklungsausschuss (SRB) recht gegeben.

Diesmal ging es um den von der Bank für 2017 eingezahlten Beitrag zum Einheitlichen Abwicklungsfonds (SRF; vom SRB verwaltet; Anm.). Den Beschluss über die Berechnung des Beitrags haben die Luxemburger Richter für nichtig erklärt, seine Wirkung bleibt aber aufrecht - sprich, die Hypo kriegt ihr Geld vorerst nicht zurück.

Grund dafür ist die Befürchtung des Gerichtshofs, dass dem SRF sonst die Mittel fehlen würden, um die Finanzstabilität der EU im Notfall zu gewährleisten. Der SRB hat ab dem Moment wo das Urteil rechtskräftig wird, ein Jahr lang Zeit, um den sich aus dem Urteil ergebenden Forderungen gerecht zu werden.

Der SRF wird aus Einzahlungen europäischer Banken gespeist und soll im Fall einer Bankenpleite verhindern, dass die Staaten - und damit die europäischen Steuerzahlerinnen und -zahler - einschreiten müssen. Die Hypo Vorarlberg und andere Banken waren aber nicht einverstanden mit der Berechnung der Einzahlungen und klagten daher gegen den Einheitlichen Abwicklungsausschuss (SRB), der die Beiträge in Rechnung stellte. In den letzten Monaten hatte der EuGH bereits die vom SRB der Hypo in Rechnung gestellten Beträge für 2021 und 2022 für nichtig erklärt.

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