APA - Austria Presse Agentur

Ibiza-Video: Staatsanwaltschaft bestätigt Hausdurchsuchung bei Anwalt

Die Staatsanwaltschaft Wien hat am Mittwoch bestätigt, dass auch bei jenem Anwalt eine Hausdurchsuchung durchgeführt wurde, der am Zustandekommen des Ibiza-Videos beteiligt gewesen sein soll.

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Die Vorwürfe lauten auf Täuschung und verbotene Aufnahme. Der Anwalt soll den Kontakt zwischen Ex-FPÖ-Klubchef Johann Gudenus und der vermeintlichen russischen Oligarchennichte hergestellt haben.

Laut Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft wurde "in der Strafsache 'Ibiza-Video'" "am gestrigen Tag am Kanzleisitz sowie an der Wohnadresse eines beschuldigten Rechtsanwaltes Hausdurchsuchungen vollzogen, die bis in die Abendstunden andauerten." Dabei wurden elektronische Datenträger sowie Mobiltelefone sichergestellt.

Wann diese ausgewertet werden, ist demnach noch offen. Denn Rechtsanwälte können laut Strafprozessordnung gegen die Sicherstellung Widerspruch erheben, was der betroffene Anwalt bereits getan habe, wie die Staatsanwaltschaft bekannt gab. Die sichergestellten Unterlagen und Datenträger wurden daher vorerst hinterlegt und dürfen von Staatsanwaltschaft oder Kriminalpolizei nicht eingesehen werden, "solange das Gericht nicht darüber entschieden hat".

Dem Verfahren liege laut Presseaussendung der Staatsanwaltschaft unter anderem "der Verdacht zugrunde, der Rechtsanwalt habe an der Planung und Umsetzung der Aufzeichnung der 'Ibiza-Gespräche' vom 24.7.2017 sowie weiters an der Verwendung eines falschen lettischen Reisepasses zum Beweis der vermeintlichen Identität des 'Lockvogels' mitgewirkt, und hierdurch die Vergehen des Missbrauchs von Tonaufnahme- oder Abhörgeräten nach § 120 StGB sowie der Fälschung besonders geschützter Urkunden nach §§ 223, 224 StGB, begangen; es gilt die Unschuldsvermutung."