APA - Austria Presse Agentur

IHS für höhere Steuertarifgrenzen gegen Teuerung

ExpertInnen des Instituts für Höhere Studien (IHS) empfehlen eine einmalige Anhebung der Tarifgrenzen bei Lohn- und Einkommenssteuer.

Damit soll die Steuerreform bei der kalten Progression trotz Teuerungswelle greifen und entlastet werden. Das geht aus einem der APA vorliegenden Policy Brief anlässlich einer Studie zu Steuerreformen und kalter Progression hervor. Demnach würden die Entlastungen der jüngsten Steuerreform die Effekte der kalten Progression seit 2016 "bei weitem" übersteigen.

"Der unerwartete Inflationsschub der letzten Monate zieht aber eine weitere Erhöhung der kalten Progression mit sich", lautet der Befund der IHS-Experten. Für die Erwerbstätigen in Österreich ergebe sich daraus nämlich eine doppelte Belastung: Da die Lohnsteigerungen den Anstieg der Verbraucherpreise wahrscheinlich nicht vollständig kompensieren werden, erlitten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Reallohneinbußen. Aufgrund der größeren Nominallohnsteigerung bewirke die kalte Progression dennoch eine weitere Erhöhung des durchschnittlichen Lohn- und Einkommenssteuersatzes.

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Ähnliches wird laut IHS auch für die meisten selbstständig Beschäftigten gelten, da die Erhöhung der Energie- und Materialkosten trotz steigenden Nominaleinkommens auch deren Realeinkommen reduzieren werde. "Es stellt sich deshalb die Frage, ob die Steuerreform nachgebessert werden sollte", heißt es in dem Policy Brief. "Um die unerwartet hohe Inflation des Jahres 2022 auszugleichen, schlagen wir eine sehr einfache Maßnahme vor: Eine einmalige Anhebung der Tarifgrenzen des Lohn- und Einkommenssteuertarifs um den Prozentsatz der unerwarteten Erhöhung der Inflation, also etwa 3 Prozentpunkte."

Diese Änderung sei "schnell und unkompliziert durchführbar", bewirke "im Aggregat eine fast völlige Kompensation der zusätzlich entstandenen kalten Progression", und betreffe alle Einkommensgruppen mit positivem Steuersatz, argumentieren die IHS-Experten. Dies erscheine zum jetzigen Zeitpunkt auch besser als eine umfassende Kompensation der kalten Progression, die eine Anpassung aller nominalen Frei- und Absetzbeträge, also etwa des Familienbonus oder der Pendlerpauschale, involviert, und wahrscheinlich einen längeren politischen Diskussionsprozess erfordern würde.

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Zusätzlich könnten laut IHS noch zielgerichtete Maßnahmen zur Entlastung von Personen mit geringem Einkommen beziehungsweise besonders hoher Inflationsbelastung gesetzt werden. "Die Argumente für und wider eine dauerhafte, automatische Ausschaltung der kalten Progression in der Zukunft sind bekannt, und werden durch unsere Überlegungen hier nicht berührt. Eine einmalige Tarifanpassung in der momentanen, recht außergewöhnlichen Situation ist aber auf jeden Fall angemessen."