APA - Austria Presse Agentur

Corona-Regeln: Die FFP2-Maskenpflicht ist wieder da

Die FFP2-Maske feiert ihr Comeback: Besonders in Lebensmittelgeschäften und in den Öffis muss sie wieder getragen werden.

Ab Mittwoch ist dieser besonders effektive Schutz wieder überall zu tragen, wo Maskenpflicht herrscht, also etwa in Supermärkten und sonstigen Lebensmittelgeschäften sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln. ,

Erstmals haben es Ungeimpfte mit Nachteilen zu tun: Wer weder immunisiert noch im vergangenen halben Jahr genesen ist, muss auch im sonstigen Handel etwa für Mode FFP2-Maske anlegen. Dies gilt auch für Museen und Büchereien.

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Handel und Polizei sollen kontrollieren

Freilich gibt es hier in Wien eine Sonderregel. In der Bundeshauptstadt musste ja schon über den Sommer im gesamten Handel Maske getragen werden. Das bleibt auch so. Allerdings reicht für Geimpfte (oder Genesene) in Mode-Geschäften etc. ein einfacher Mund-Nasen-Schutz. Was die Kontrollen in den Geschäften betrifft, so seien laut Gesundheitsministerium sowohl Handel als auch die Polizei in der Pflicht.

Eine weitere Neuerung betrifft die Gültigkeit der Antigen-Tests, die nur noch 24 Stunden anerkannt werden. Ausnahme hier sind die Schultests, die eine längere Gültigkeit behalten. Hier übernimmt der Bund in Wien bereits geltende Regeln.