APA - Austria Presse Agentur

Immer mehr Länder verbieten Wetten auf Kurseinbrüche

Nach dem Ausverkauf an den Börsen verbieten immer mehr Länder Wetten auf Kursverluste. Frankreich, Spanien, Italien und Belgien untersagten Leerverkäufe ganz oder teilweise. Damit steigt der Druck auf Finanzaufseher in anderen Ländern und auf die europäische Wertpapieraufsicht ESMA, dem Beispiel zu folgen.

"Die EU braucht jetzt eine koordinierte Finanzaufsicht und sollte gedeckte Leerverkäufe sowie den Hochfrequenzhandel an allen europäischen Finanzplätzen untersagen", forderte der Linken-Bundestagsabgeordnete Fabio De Masi am Dienstag.

Mit Leerverkäufen wetten Anleger auf einen Kursverfall einer Aktie. Dabei verkaufen sie Wertpapiere, die sie sich zuvor gegen eine Gebühr leihen. Sinkt der Preis bis zum Rückgabe-Datum, können sie sich billiger mit den Titeln eindecken und streichen die Differenz ein. Steigt der Kurs dagegen, droht den Leerverkäufern Verlust.

Frankreich untersagte zunächst für Dienstag Leerverkäufe von 92 Aktien, wie die Finanzaufsicht AMF am Vormittag mitteilte. Die belgische Finanzaufsicht verbot ebenfalls für Dienstag Leerverkäufe bei mehr als einem Dutzend Papieren. Auch Italien verhängte ein 24-stündiges Verbot für Dienstag. Spanien war bereits am Montag einen Schritt weiter gegangen und hatte Leerverkäufe in spanischen Aktien für einen Monat untersagt. Auch Frankreich könnte das Leerverkaufsverbot auf bis zu einen Monat verlängern, sagte der französische Finanzminister Bruno Le Maire.

Die europäische Wertpapieraufsicht ESMA schreckte bisher vor einem europaweiten Leerverkaufsverbot zurück. Um Spekulationen schneller einen Riegel vorschieben zu können, hatte die Behörde aber am Montag beschlossen, dass Netto-Leerverkaufspositionen bereits ab 0,1 Prozent statt zuvor 0,2 Prozent den nationalen Aufsichtsbehörden gemeldet werden müssen. Dadurch erhielten die Aufseher einen genaueren Einblick und könnten entscheiden, ob weitere Schritte notwendig seien, erklärte die ESMA.

Frankreich und Belgien stützten sich bei ihren Entscheidungen auf Artikel 23 der europäischen Leerverkaufsverordnung, der bei einem "ungeordneten Kursverfall" greift. In Deutschland müssen die Börsen entscheiden, ob sie auf dieser Grundlage ein Leerverkaufsverbot verhängen. Die Deutsche Börse bekräftigte am Dienstag, kein Leerverkaufsverbot zu planen. "Unser Schutzmechanismus, die Volatilitätsunterbrechung, verhindert einen ungeordneten Kursverfall. Deshalb ist grundsätzlich nicht mit einem Verbot von gedeckten Leerverkäufen seitens der Deutschen Börse zu rechnen", sagte ein Sprecher.

Es gibt nach den europäischen Regeln auch andere Möglichkeiten, mit denen ein Leerverkaufsverbot begründet werden kann. Die deutsche Finanzaufsicht BaFin sieht dafür bisher keinen Anlass. Auch die Niederlande halten ein Leerverkaufsverbot nicht für geboten. Finanzmarktexperten verwiesen auf die Erfahrungen aus der Finanzkrise 2008, wonach solche Schritte die Kursverluste nur kurzfristig gedämpft hätten.

Auch gegen eine komplette Aussetzung des Handels hatte sich die Deutsche Börse ausgesprochen. Gerade in turbulenten Zeiten sei eine transparente und faire Preisbildung erforderlich, wie sie an Börsen stattfinde. Die Londoner Börse LSE verwies darauf, dass bei früheren extremen Börsenturbulenzen etwa während der Finanzkrise oder am Schwarzen Montag von 1987 die Börse offen geblieben ist.

Die britische Finanzaufsicht sieht ebenfalls keinen Grund, die Börsen zu schließen. "Ungeachtet der derzeitigen Volatilität ist es unser Ziel, weiterhin offene und geordnete Märkte zu erhalten", erklärte die Aufsichtsbehörde FCA. Sie sagte Erleichterungen zu, damit die Börsen trotz des dramatischen Ausverkaufs offen bleiben können. Die Handelsfirmen sollten Telefongespräche zwar weiterhin aufzeichnen, "aber wir akzeptieren, dass dies in einigen potenziellen Szenarien nicht mehr möglich sein könnte."

Auch der französische Finanzminister Le Maire sprach sich gegen eine komplette Schließung der Börsen aus, weil andere Maßnahmen wie das Verbot von Leerverkäufen ergriffen werden könnten. Es sei wichtig, dass die Finanzmärkte offen blieben, damit Unternehmen richtig bewertet werden könnten, sagte Le Maire. Bereits am Montag hatte sich die US-Börsenaufsicht SEC gegen eine Schließung der Finanzmärkte ausgesprochen.

Auf den Philippinen schloss dagegen die erste Börse weltweit wegen des Coronavirus. Um die Sicherheit der Händler zu gewährleisten, werde der Handel an der Börse in Manila auf unbestimmte Zeit ausgesetzt. In Deutschland hat die Frankfurter Börse bereits vergangene Woche die Präsenzpflicht für die sogenannten Spezialisten im Börsensaal aufgehoben, Gäste sind dort gar nicht mehr zugelassen. Der weit überwiegende Teil des Frankfurter Handels findet ohnehin über das elektronische Handelssystem Xetra statt. An der Börse Chicago wird nur noch elektronisch gehandelt, nachdem die CME ihren berühmten Handelssaal vergangene Woche wegen des Coronavirus geschlossen hatte.

Die österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) hatte ungedeckte Leerverkäufe am Kassamarkt in Aktien der Erste Group, Raiffeisen International (RBI), UNIQA und Vienna Insurance Group Wiener Städtische (VIG) im Zuge der Finanz- und Wirtschaftskrise ab Ende Oktober 2008 verboten und das befristete Verbot fünf Jahre lang jeweils halbjährlich verlängert - bis mit 1. November 2012 ein EU-weites Verbot für ungedeckte Leerverkäufe von Aktien, Anleihen und Kreditausfallversicherungen (CDS) in Kraft trat.