Verfassungsministerin Karoline Edtstadler und Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein 

APA/ROLAND SCHLAGER

Mückstein: Allgemeine Impfpflicht gilt für Personen ab 14 Jahren

Impfpflicht ab 14 Jahren: Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein gab bezüglich der Impfpflicht ein Pressestatement ab.
Sabrina Kraussler

Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP), Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) und Beate Meinl-Reisinger (NEOS) informierten am Donnerstagnachmittag in einer Pressekonferenz über die Details zur Impfpflicht.

Der erarbeitete Entwurf zur Impfpflicht soll über die Parteigrenzen hinweg entstanden sein, betonte Edtstadler. Der Gesetzesentwurf sei von vier Parteien getragen.

Der Entwurf beinhalte klare Ausnahmen und Strafen, so die Verfassungsministerin. Das Gesetz sei "vollstreckbar und vollziehbar". Möglicherweise gäbe es eine Zulassung des Totimpfstoffes noch bevor die Impfpflicht in Kraft tritt.

6,4 Millionen ÖsterreicherInnen seien geimpft, so Mückstein. "Es reicht aber nicht aus", betonte der Gesundheitsminister. 

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Details zur allgemeinen Impfpflicht in Österreich

Der Entwurf könne ab 1. Februar 2022 in Kraft treten, so Mückstein.

  • Die Impfpflicht gilt für alle Personen ab 14 Jahren, die einen Wohnsitz in Österreich haben.
  • Ausgenommen sind schwangere Frauen, obwohl die Corona-Impfung für Schwangere empfohlen wird. 
  • Eine Ausnahme gibt es auch für Genesene bis zu 180 Tagen nach der Infektion und für Menschen mit Erkrankungen, die sich nicht impfen lassen können. 
  • Für Menschen mit Erkrankungen muss jedoch ein ärztliches Attest vorgelegt werden.
  • Impfregister und Melderegister werden zusammengeschlossen. 
  • Vierteljährlich finden Impf-Stichtage statt. Vierteljährlich werden Ungeimpfte aufgefordert, sich impfen zu lassen. 
  • Bis zu 3.600 Euro Strafe sind bei Nichteinhalten möglich (Gehaltsbemessungen werden berücksichtigt). Wenn ein Nachweis zur Impfung vorliegt, wird das Verfahren eingestellt.