APA - Austria Presse Agentur

Impftermine für WienerInnen ab 75 und mit Hochrisiko ab 60 Jahren

In Wien sind am Samstag Personen ab 75 Jahren zur Terminbuchung für eine Corona-Impfung aufgerufen worden.

Beim Impfservice vorgemerkte BewohnerInnen erhielten einen Newsletter und eine SMS-Info, dass sie sich ab sofort für eine Immunisierung anmelden können. Außerdem wurden alle zuvor selbst registrierten HochrisikopatientInnen zwischen 60 und 74 Jahren informiert, dass sie ab kommendem Mittwoch einen Impftermin buchen können. Insgesamt 77.500 Termine stehen ab April zur Verfügung.

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57.500 Dosen Impfstoff wurden für die Personengruppe ab 75 Jahren (Jahrgang 1946 und älter) bereitgestellt, hieß es aus dem Büro von Gesundheitsstadtrat Peter Hacker (SPÖ) gegenüber der APA. 20.000 Impftermine sind für HochrisikopatientInnen der Jahrgänge 1947 bis 1961 reserviert. "Personen, die zwar in diese Alterskategorie fallen, aber keine HochrisikopatientInnen sind, sind von dieser Impfaktion ausgenommen", wurde in dem Newsletter betont.

Eine Terminbuchung ist online über impfservice.wien oder telefonisch unter 1450 möglich. Online muss man sich mit E-Mail-Adresse und Passwort einloggen. Für 1946 (oder früher) Geborene steht die Impfaktion "SeniorInnenaktion 75+" auch ohne Vorerkrankungen oder Hochrisiko bereit. Die anderen angeschriebenen Personen wählen "Hochrisikogruppe 60 bis 74 Jahre" aus, informierte die Stadt die Betroffenen ausführlich. HochrisikopatientInnen sollen entsprechende ärztliche Bestätigungen oder Atteste zum Impftermin mitnehmen. Die Anmeldung ist nur dann vollständig abgeschlossen, wenn beide Impftermine - für die erste und zweite Teilimpfung - gebucht wurden.

Die Buchung kann auch für eine andere Person durchgeführt werden, die die jeweiligen Kriterien erfüllt. "Erkundigen Sie sich aktiv bei Ihren Angehörigen, Bekannten oder NachbarInnen, ob sie über diese Impfaktion informiert sind", heißt es in dem Newsletter. Personen aus den angeschriebenen Personengruppen sollen nur dann keinen Termin buchen, wenn sie bereits einen aufrechten Impftermin oder eine Impfung erhalten haben sowie, wenn sie in den vergangenen sechs bis acht Monaten an Covid-19 erkrankt waren.