APA - Austria Presse Agentur

Italien: Ungeimpfte LehrerInnen dürfen nicht unterrichten

Mit der Lockerung der Corona-Regeln in Italien dürfen ungeimpfte LehrerInnen zurück an die Arbeit, wenn sie einen negativen Schnelltest vorlegen.

Allerdings dürfen sie nicht mit SchülerInnen in Kontakt kommen und nicht unterrichten, sondern können lediglich für andere Aufgaben in der Schule eingesetzt werden, wie das Bildungsministerium in Rom beschloss. Der Beschluss sorgte für Proteste, dem Ministerium drohen mehrere Klagen.

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Laut dem Bildungsministerium sollen nicht geimpfte LehrerInnen in Schulbibliotheken und in Schullabors eingesetzt werden. Sie sollen wöchentlich 36 Stunden arbeiten, doppelt so viel wie der Lehrerjob aktuell vorsieht. Sie werden de facto dem administrativen Personal gleichgestellt. Bisher durften LehrerInnen, die keinen 2G-Ausweis vorlegen konnten, nicht arbeiten und wurden vom Dienst suspendiert.

Der Verband der Schuldirektoren protestierte gegen den Regierungsbeschluss nach der Lockerung der Corona-Restriktionen. Die Möglichkeiten, nicht geimpfte Lehrer im Schulsystem konkret einzusetzen, seien gering. Die Gefahr sei, dass man Lehrer bezahle, die de facto nicht arbeiten können. Der Verband warnte auch vor der Gefahr einer Flut von Klagen seitens nicht geimpfter LehrerInnen, denen das Recht zum Unterrichten entzogen werde.

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Gesunder Menschenverstand auf dem Prüfstand

Bildungsstaatssekretär Rossano Sasso signalisierte Bereitschaft, die Verordnung des Ministeriums zu überprüfen. "Lehrer, die sich alle 48 bis 72 Stunden einem Abstrich unterziehen, stellen keine Gefahr für die Schüler dar. Wir arbeiten daran, Aspekte des Gesetzes, die dem gesunden Menschenverstand widersprechen, zu korrigieren", sagte der Staatssekretär.

In Italien ist am Donnerstag der coronabedingte Ausnahmezustand zu Ende, den die Regierung in Rom vor mehr als zwei Jahren – am 31. Jänner 2020 – verhängt hatte. Mit dem Auslaufen des Ausnahmezustandes, auf dem mehrere Anti-Pandemie-Verordnungen der Regierung basieren, treten ab Freitag mehrere Lockerungen der Corona-Restriktionen in Kraft.

Als eines der letzten europäischen Länder lockert Italien ab April die Corona-Bestimmungen. Mit 1. April fällt die 2G-Pflicht in Hotels, im öffentlichen Personennahverkehr und in Geschäften. Es werden keine Nachweise von Impfung, Genesung oder Tests mehr verlangt. Die Quarantäne-Vorschriften werden fast vollständig aufgehoben: Künftig müssen sich nur noch Infizierte isolieren, Kontaktpersonen dürfen ihre Wohnung jederzeit verlassen.