APA - Austria Presse Agentur

Jährlich rund 525 Unfälle wegen Missachtung roter Ampeln

In Österreich passieren jedes Jahr im Schnitt 525 Verkehrsunfälle, weil das Rotlicht von Ampeln missachtet wird. Dabei werden mehr als 770 Personen verletzt, berichtete das Kuratorium für Verkehrssicherheit (KFV) am Mittwoch. Laut einer Beobachtung des KFV wird in Österreich pro Sekunde etwa vier Mal an einer Kreuzung das Rotlicht missachtet. "Das geht sich noch aus", denken die meisten Verkehrsteilnehmer laut einer Umfrage des Kuratoriums, wenn sie die rote Ampel ignorieren.

Die Missachtung des Rotlichts bei Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ist ein Vormerkdelikt. 2021 war Vorrangverletzung bzw. Rotlichtmissachtung die Hauptunfallursache für jeden vierten Unfall mit Personenschaden, das ist die zweithäufigste Hauptunfallursache. "Allein vom 1. Jänner bis zum 16. Oktober 2022 wurden bereits 58 Menschen bei Unfällen getötet, die aufgrund einer Vorrangverletzung bzw. Rotlichtmissachtung ausgelöst wurden", berichtete Klaus Robatsch, Leiter des Bereichs Verkehrssicherheit im KFV. "Das sind 19 Prozent aller Personen, die in diesem Zeitraum bei Verkehrsunfällen gestorben sind."

Das KFV führte im Frühjahr 2022 Verhaltensbeobachtungen durch. Von den mehr als 81.000 beobachteten Verkehrsteilnehmenden, die die Möglichkeit hatten, überquerten fast 5.000 - also sechs Prozent - die Kreuzung trotz roter Ampel. Die Spitzenplätze werden dabei ausgerechnet von den ungeschützten Verkehrsteilnehmenden belegt. Unter den Radfahrenden und E-Scooter-Fahrenden ignorierte jede achte beobachtete Person die rote Ampel, unter den zu Fuß Gehenden jede zwölfte beobachtete Person. Aber auch jede bzw. jeder 50. Pkw-, Moped- und Motorrad-Lenkende missachtete das Rotlicht.

Zusätzlich zu den Beobachtungen befragte das KFV in einer Umfrage 2022 österreichweit mehr als 1.000 Rotlichtmissachtende ab 16 Jahren zu den Gründen, warum sie an einer roten Ampel nicht stehen bleiben. Zu Fuß Gehende und Radfahrende gaben an, das Rotlicht hauptsächlich dann zu missachten, wenn sich keine anderen Verkehrsteilnehmenden in der Nähe befinden - zum Beispiel zu bestimmten Tag- und Nachtzeiten. Vor allem für Personen, die zu Fuß unterwegs sind, sind auch lange Wartezeiten, Zeitdruck oder der wartende Bus auf der anderen Straßenseite ein Grund, bei Rot über die Kreuzung zu laufen. Pkw-Lenkende fahren hingegen bei Rot über die Kreuzung, weil sie denken, dass es sich noch vor der Rotphase ausgeht, weil sie nicht mehr rechtzeitig bremsen können oder weil sie das Grünblinken bzw. Gelblicht übersehen haben. Auch die Verkehrsauslastung spielt für Pkw-Lenkende eine Rolle: Bei Stau wird versucht, noch schnell über die Kreuzung zu kommen.

Laut dem Paragrafen 38 Absatz 5 der Straßenverkehrsordnung (StVO) gilt ein rotes Licht als Zeichen für "Halt", bei dem die Lenkenden von Fahrzeugen (inkl. Radfahrenden) anzuhalten haben. Wer das nicht tut und dabei andere Lenkende zum unvermittelten Bremsen oder Ablenken nötigt, handelt sich damit eine Vormerkung im Führerscheinregister und eine Strafe zwischen 72 und 2.180 Euro ein. Zu Fuß Gehende und E-Scooter-Fahrende, die das Rotlicht missachten, bewegen sich in einem Strafrahmen von bis zu 726 Euro, informierte das KFV.

"Wir sehen eindeutig, dass in allen Gruppen von Verkehrsteilnehmenden das Queren oder Fahren bei Rot auf die leichte Schulter genommen wird. Dementsprechend sehen auch die Unfallzahlen aus. Im Kfz-Verkehr werden Rotlichtüberwachungskameras erfolgreich eingesetzt, aber die Beobachtungs- und Befragungsergebnisse zeigen, dass alle Verkehrsteilnehmenden an den Kreuzungen stärker kontrolliert werden sollten", forderte Robatsch.

Seit dem Inkrafttreten der Novelle der StVO am 1. Oktober können Radfahrende und E-Scooter-Lenker bei bestimmten Kreuzungen auch bei Rot rechts abbiegen. Diese müssen allerdings mit einem Zussatzschild mit Grünpfeil gekennzeichnet sein. In Wien wird die neue Regelung vorerst an zehn Kreuzungen umgesetzt - insgesamt gibt es in der Bundeshauptstadt rund 1.300 Ampelanlagen. Acht weitere Örtlichkeiten werden geprüft, von der Stadt wurden diese Ampeln für eine Vorher-Nachher-Untersuchung des Bundesministeriums für Klimaschutz nominiert. Das Abbiegen bei Rot wird dort erlaubt, nachdem die Vorher-Untersuchung stattgefunden hat. Robatsch betonte, dass abgesehen von den einzelnen, mit Grünpfeil gekennzeichneten Kreuzungen bei rotem Licht stehen geblieben werden muss. "Das muss sowohl den schwächeren Verkehrsteilnehmenden als auch den KFZ-Lenkenden wieder deutlicher ins Bewusstsein gerufen werden", so der Experte.