Inzestfall: Josef F. bedingt aus Maßnahmenvollzug entlassen
![Entscheidung nicht rechtskräftig Entscheidung nicht rechtskräftig](https://image.k.at/images/cfs_landscape_616w_347h/8478511/78350011477541678_BLD_Online.jpg)
Laut Verteidigerin Astrid Wagner ist die Entscheidung nicht rechtskräftig. Vorangegangen war eine nicht öffentliche, aber von Medieninteresse begleitete Anhörung durch einen Dreiersenat am Landesgericht Krems. Der 88-Jährige bleibt bis zur Rechtskraft im aktuellen Setting.
Bedingt ist die Entlassung in den Normalvollzug auf zehn Jahre. Nachweisen muss Josef F. eine regelmäßige Psychotherapie sowie psychiatrische Untersuchungen. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig, da der Anhörung kein Vertreter der Staatsanwaltschaft beiwohnte. Die Anklagebehörde hat laut Gerichtsangaben nun 14 Tage Zeit, um Rechtsmittel anzumelden. Möglich ist eine Beschwerde an das Oberlandesgericht Wien. Wagner sprach indes von einem "großen Teilerfolg", ihr Mandant sei "sehr gerührt".
Befunden wurde am Donnerstag auch über eine generelle bedingte Entlassung. Dieser Schritt wurde aber aus generalpräventiven Gründen abgelehnt, hieß es vom Gericht.
Gestützt ist die bedingte und nicht rechtskräftige Verlegung in den Normalvollzug auf einem psychiatrischen Gutachten der Sachverständigen Heidi Kastner, das Josef F. u.a. aufgrund von Demenz attestiert, dass die Unterbringungsvoraussetzungen nicht mehr vorliegen. Dem folgte der Dreiersenat, der nach Angaben von Wagner am Donnerstag ebenfalls befand, dass Josef F. "nicht mehr gefährlich ist".
Zum Ablauf der etwa 30-minütigen Anhörung sagte Wagner, dass ihr Mandant erzählt habe, "wie er bereut, was er getan hat. Also er war eigentlich den Tränen nahe." Generell dürfte Josef F. durchaus ein Unrechtsbewusstsein entwickelt haben. "Er denkt Tag und Nacht an das, was er getan hat, er hat auch den Akt in der Zelle und er hat sich wirklich ganz intensiv damit auseinandergesetzt. Er ist ein Mensch, der absolut zutiefst voller Reue ist", konstatierte die Verteidigerin.
Zunächst war grundsätzlich nicht damit gerechnet worden, dass bereits am Donnerstag eine Entscheidung über die Haftfrage fallen würde. Ein späterer schriftlicher Beschluss war seitens des Gerichts angekündigt worden. Eine mündliche Bekanntgabe, die letztlich auch erfolgte, wurde dann aber von Wagner Donnerstagfrüh in einem Medienstatement dezidiert angekündigt. Auch Josef F. - der nun anders heißt - rechne bereits mit der Verlegung in den Normalvollzug, sagte die Juristin vor Journalisten.
Für den 88-Jährigen bedeutet die nunmehrige Entscheidung des Kremser Dreiersenats, dass er zwar in den Normalvollzug kommen soll, derzeit und bis zur Rechtskraft des Beschlusses aber in der Justizanstalt Stein im Maßnahmenvollzug bleibt. Wagner will sich weiterhin für eine generelle bedingte Entlassung, also den Schritt in die Freiheit für Josef F., einsetzen. Entsprechende Anträge möchte sie in Zukunft stellen.
Begleitet wurde die an sich nicht öffentliche Anhörung am Landesgericht Krems von großem nationalem und internationalem Medieninteresse. Angereist waren u.a. auch Journalisten von "Bild" aus Deutschland sowie von der britischen "The Sun". Gerichtssprecher Ferdinand Schuster berichtete von zahlreichen Medienanfragen: "Ich habe zwei Tage fast nur durchtelefoniert." Dennoch sei es in Krems nicht der größte Andrang in den vergangenen zehn Jahren gewesen, verwies der Sprecher auf medial sehr gut besuchte Staatsverweigererprozesse am Landesgericht.
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