Vor Schmid-Befragung: Justizministerium wendet sich an VfGH

Der frühere Finanz-Generalsekretär Schmid ist morgen im U-Ausschuss
Das Justizministerium hat sich am Mittwoch an den Verfassungsgerichtshof gewandt, um die für den morgigen Donnerstag vorgesehene Befragung des früheren Finanz-Generalsekretärs Thomas Schmid im ÖVP-U-Ausschuss zu ermöglichen.

Dies soll passieren, ohne die Ermittlungen der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft zu gefährden. Ministerin Alma Zadic bezeichnete es als ihre Pflicht, die strafrechtlichen Ermittlungen zu schützen und gleichzeitig die parlamentarische Aufklärung sicherzustellen.

Keine Zustimmung von Andreas Hanger

Das werde durch die Einschaltung des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) möglich, betonte Zadic (Grüne) in einem Statement gegenüber der APA. Notwendig wurde dieser Schritt, weil die ÖVP einer Konsultationsvereinbarung der WKStA mit dem Untersuchungsausschuss bezüglich der Befragungsthemen nicht zugestimmt hat. Für Mittwochabend ist zwar noch eine Gesprächsrunde in Aussicht genommen - der ÖVP-Fraktionsführer im Ausschuss, Andreas Hanger, hat aber am Vormittag bereits neuerlich bekräftigt, dass er einer solchen Vereinbarung, die eine Einschränkung der Befragungsthemen brächte, nicht zustimmen werde.

Das Justizministerium hat sich nun an den VfGH gewandt, um eine Klärung herbeizuführen. Eine Befragung Schmids zu jenen Themen, bei denen die Einvernahme durch die WKStA bereits abgeschlossen ist und die den Fraktionen des Untersuchungsausschusses seit letzter Woche bekannt sind, ist somit laut Justizministerium am morgigen Donnerstag möglich.

Konsultationsvereinbarung vom 3. März

In dem Antrag an den VfGH macht das Justizministerium einerseits geltend, dass die bestehende Konsultationsvereinbarung vom 3. März nicht umgangen werden darf. Diese sieht vor, dass nur jene Akten dem U-Ausschuss geliefert werden, die bereits (ungeschwärzt) der Akteneinsicht unterliegen. Und andererseits beantragt das Justizministerium eine neue Konsultationsvereinbarung für jene Bereiche, wo eine Ermittlungsgefährdung vorliegt. Hier soll der U-Ausschuss verpflichtet werden, eine solche abzuschließen. Der Antrag umfasst nur jene Bereiche, wo eine Gefährdung der Ermittlungen besteht, also nicht die Bereiche, wo die WKStA ihre Einvernahmen bereits abgeschlossen hat und deshalb keine Gefährdung besteht. Eine Liste für jene Bereiche, wo keine Gefährdung vorliegt (z.B. Beinschab-Tool) liegt dem U-Ausschuss seit letzter Woche bereits vor.

Das Justizministerium verweist in diesem Zusammenhang auf Paragraf 56 des Verfassungsgerichtshofsgesetzes. Dieser besagt vereinfacht gesagt, dass der U-Ausschuss keine Handlungen setzen darf, über die der VfGH noch entscheiden wird. Damit hätten Befragungen Schmids zu Bereichen, die strafrechtliche Ermittlungen gefährden könnten, im U-Ausschuss zu unterbleiben. Eine Befragung Schmids zu Themen, wo keine Ermittlungen gefährdet sind, kann im Umkehrschluss jedoch am morgigen Donnerstag wie geplant stattfinden.

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