APA - Austria Presse Agentur

Kaiser: Lehrerfreistellung ab 60 Zwei-Klassen-Gesellschaft

Nicht nur Lehrer, die unter die Risikogruppen-Definition des Gesundheitsministeriums fallen, sollen mit Wiederöffnen der Schulen vom Unterricht befreit werden können. Auch Lehrer über 60 ohne Vorerkrankungen sollen sich "aus Gründen des Alters" freistellen lassen können. Landeshauptmann Peter Kaiser (SPÖ) warnt angesichts dessen vor einer "Zwei-Klassen-Gesellschaft".

Kaiser, der formal auch Präsident der Bildungsdirektion ist, zeigt sich gegenüber der APA "fassungslos" über die Empfehlung aus einem Informationsschreiben des Bildungsministeriums an die Bildungsdirektionen, die "quasi einer Anweisung an die Länder gleichkommt", diese Regelungen auch auf die Landeslehrer anzuwenden. Würden aber alle Lehrer über 60 diese Möglichkeit zur Freistellung nutzen, könnte man in Kärnten wegen der Altersstruktur unter den Pädagogen den Unterricht nur schwer abhalten, warnt Kaiser.

Er befürchtet die Schaffung einer Zwei-Klassen-Gesellschaft und verweist auf den öffentlichen Dienst, wo es etwa Mitarbeiter in den Krankenanstalten gebe, die ebenfalls über 60 und weit exponierter seien. Auch mit Blick auf die gesamte Gesellschaft könne es nicht sein, dass einer "privilegierten Gruppe von höchster Stelle angeraten würde, sie kann daheimbleiben, weil sie über 60 ist und sonst nichts, und andere müssen arbeiten", so Kaiser. "Es müssen alle gleich behandelt werden."

Konkret wird in der "Information zum Einsatz von Lehrpersonen ab dem 4. Mai" festgehalten, wie bei Bundeslehrern (an AHS und berufsbildenden mittleren und höheren Schulen/BMHS) mit Lehrern der Covid-19-Risikogruppe umzugehen ist. Die für die Bundeslehrer dargelegte Regelung soll laut Kaiser von den Bildungsdirektionen analog für die Landeslehrer angewandt werden.

Wenn Lehrer ein entsprechendes Attest vorlegen, soll die Schulleitung prüfen, ob diese etwa im Home Office arbeiten oder die Arbeitsbedingungen so verändert werden können, dass das Infektionsrisiko so weit wie möglich reduziert ist. Ist das nicht möglich, sind sie von Aufgaben an der Schule (vor allem Präsenzunterricht, Betreuung und Beaufsichtigung von Schülern) freigestellt.

Lehrern über 60 steht es frei, "gegenüber der Schulleitung eine (widerrufbare) Erklärung abzugeben, dass sie aus Gründen des Alters vom Unterricht freigestellt werden wollen". Diese Freistellung gilt bis 31. Mai, bei Andauern der Coronakrise kann sie bis Ende des Schuljahrs verlängert werden. Wegen des fortgeschrittenen Schuljahrs werde der Ausfall im Regelfall über Mehrdienstleistungen vorhandener Lehrer kompensiert werden. Neuanstellungen soll es nur ausnahmsweise geben, an den BMHS sollen für einzelne Stunden Lehrbeauftragte bestellt werden können.