APA - Austria Presse Agentur

Kein Freitesten: Schulen sollen geschlossen bleiben

Der Lockdown in Österreich wird de facto um eine Woche verlängert. Denn die Möglichkeit des Freitestens entfällt angesichts der angekündigten Blockade der Opposition.

Damit werden Handel, Gastronomie, Tourismus und auch Schulen erst am 24. Jänner öffnen können. Das bestätigte ÖVP-Klubobmann August Wöginger im Gespräch mit der APA. "Die Opposition hat sich geschlossen einbetoniert", so Wöginger. Das sei vor allem von der SPÖ erstaunlich, aber offensichtlich habe der Nationalratsklub dem Druck aus den Bundesländern nachgegeben. "Jetzt wäre ein nationaler Schulterschluss notwendig gewesen, aber wenn es im Bundesrat keine Mehrheit gibt, kann die Woche der Öffnung ab dem 18. Jänner nicht so ablaufen, wie geplant. Wir bemühen uns nun um das Vorgehen nach dem 24. Jänner", sagte der ÖVP-Klubobmann. Auf die Frage, ob auch die Schulen geschlossen bleiben, antwortet Wöginger: "Ja, Lockdown ist Lockdown."

Ursprünglich war ja geplant, dass jene, die sich einer Testung unterziehen, bereits eine Woche früher Vorteile lukrieren können - etwa den Besuch von Kultur- und Sportevents oder den Einkauf von Gütern, die man nicht täglich braucht, beispielsweise Kleidung oder Bücher. Zudem sollten persönliche Dienstleister wie Friseure mit 17. Jänner wieder Kunden empfangen können und die Schulen den Präsenzunterricht aufnehmen.

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Novelle auf Eis gelegt

Eine entsprechende Novelle, die das Freitesten ermöglicht hätte, war kurz vor Jahreswechsel in Begutachtung geschickt worden. Am Sonntag hatte aber die Opposition aus unterschiedlichen Gründen angekündigt, dem Gesetz die Zustimmung zu verweigern. Damit könnte die Vorlage zwar den Nationalrat passieren, würde aber vom Bundesrat dank der dort herrschenden knappen Mehrheit von SPÖ, FPÖ und NEOS (31:30) für rund zwei Monate auf Eis gelegt.

Für die Koalition ist somit klar, dass der Lockdown um eine Woche verlängert werden muss. Ob noch Änderungen geben kann, war vorerst unklar. Für den Montag waren Gespräche zwischen Gesundheitsministerium und Opposition sowie zwischen Bund und Ländern angesetzt.