APA - Austria Presse Agentur

Kein gerichtliches Nachspiel wegen Balkonabsturzes in OÖ

Der Absturz eines Balkons an einem Einfamilienhaus Ostermontag in Lenzing (Bezirk Vöcklabruck), bei dem eine 55-Jährige ums Leben gekommen ist, bleibt ohne strafrechtliche Konsequenzen.

Die Ermittlungen gegen den Wohnungsbesitzer, der die Stützen des Balkons entfernt hatte, wurden eingestellt, bestätigte die Welser Staatsanwaltschaftssprecherin Silke Enzlmüller einen Bericht in der "Kronen Zeitung" am Freitag. Schwere Baumängel in den 1960er-Jahren waren Grund des Absturzes.

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Laut eines Gutachtens habe die Errichtung des Balkons "jeglicher Regel der Statik" widersprochen. So wäre dieser auch mit den Stützen weggebrochen. Die eigentlich Verantwortlichen für den Unfall können jedoch nicht mehr gerichtlich belangt werden, da der Fall verjährt sei, erklärte Enzlmüller. Sie hätten auch nicht mehr festgestellt werden können, da die Baufirma heute nicht mehr existiere, fügte sie noch an.

Drei Frauen und ein vierjähriger Bub waren am Ostermontag mitsamt dem Balkon dreieinhalb Meter abgestürzt. Die Oma des Kindes kam dabei ums Leben, die Mutter (31) und eine Besucherin (54) wurden schwer verletzt, das Kind nur leicht.