Keine Präsenzpflicht an Schulen bis Weihnachten
Außerdem sollen alle Schüler, deren Klasse wegen zwei positiver Corona-Tests in den Fernunterricht geschickt wird, für eine möglichst sichere Rückkehr ins Klassenzimmer von der Schule einen Antigentest bekommen. Voraussetzung ist freilich, dass die Schule genügend Vorräte hat. Damit die Schülerinnen und Schüler sich während der Ferien, jedenfalls aber vor der Rückkehr im Jänner testen können, sollen sie vor den Ferien bis zu drei Antigentests mitbekommen.
Um das Testen zu vereinfachen, wird der Unterricht in Abstimmung mit den Bildungsdirektionen nach den Ferien auch nicht am Freitag (7. Jänner) wieder beginnen, sondern bundesweit erst wieder am 10. Jänner. Viele Bundesländer haben diesen Tag ohnehin bereits freigegeben, auch in den restlichen Ländern haben viele Schulen bereits einen schulautonomen freien Tag vorgesehen.
Nach den Ferien wird dann der Unterricht erneut mit einer Sicherheitsphase aufgenommen - auch geimpfte Schülerinnen und Schüler müssen also testen.
Dass die Schulen auch im Lockdown offen sind, ist laut dem neuen Bildungsminister Martin Polaschek (ÖVP) auf jeden Fall gerechtfertigt: Die Zahl der positiven Corona-Tests sei gegenüber dem Vergleichswert zu Beginn des Lockdowns deutlich gesunken. "Wir sehen daher, dass die aktuellen Maßnahmen Wirkung zeigen. Aus diesem Grund werden wir die derzeit geltenden Bestimmungen im Schulbereich bis zu den Weihnachtsferien weiterführen", so Polaschek in einer schriftlichen Stellungnahme zur APA.
An den Schulen haben schon seit 15. November strengere Sicherheitsmaßnahmen gegolten: Wie in der Sicherheitsphase zu Beginn des Schuljahrs müssen seither auch geimpfte und genesene Schüler dreimal pro Woche einen Corona-Test absolvieren. Mindestens einer davon muss einer der aussagekräftigeren PCR-Tests sein, in Wien und seit vergangener Woche auch in Nieder- und Oberösterreich wird zweimal pro Woche PCR-getestet. Seit der Verschärfung müssen außerdem Oberstufenschüler sowie alle Lehrer auch im Unterricht eine FFP2-Maske tragen. Schulveranstaltungen wie etwa Exkursionen oder Wandertage wurden untersagt.
Mit Beginn des aktuellen Lockdowns am 22. November wurden die Regelungen noch einmal verschärft: Der Unterricht läuft zwar grundsätzlich weiter nach Stundenplan, die Präsenzpflicht wurde aber ausgesetzt. Die Maskenpflicht wurde noch einmal ausgeweitet: Auch Kinder in Volksschulen, AHS-Unterstufen, Mittelschulen und Sonderschulen müssen seitdem durchgängig zumindest einen Mund-Nasen-Schutz tragen, zuvor durfte dieser im Klassenzimmer bzw. Gruppenraum abgenommen werden. Außerdem wurde beschlossen, dass Klassen bundesweit ab dem zweiten Corona-Infektionsfall für mindestens fünf Tage ins Distance Learning geschickt werden. Bei einem Infektionsfall in der Klasse muss nur das betroffene Kind daheimbleiben. Für alle anderen Kinder läuft der Unterricht weiter, sie müssen aber fünf Tage lang täglich testen.
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