KH Gols: Politischer Schlagabtausch zwischen SPÖ und FPÖ

KH Gols: Politischer Schlagabtausch zwischen SPÖ und FPÖ
Burgenländische SPÖ und FPÖ haben sich am Mittwoch einen politischen Schlagabtausch über das geplante Krankenhaus in Gols geliefert.

Auslöser war die Aufhebung eines Bescheides durch das Landesverwaltungsgericht (LVwG) - aus formalen Gründen, wie die SPÖ betonte, während die Freiheitlichen in einer Aussendung eine "schwere Schlappe" für Landeshauptmann Hans Peter Doskozil (SPÖ) ortete.

Die Gemeinde Gols hatte im Jahr 2022 eine Flächenwidmung für das Krankenhaus vorgenommen, die von der Landesregierung per Bescheid auch erlaubt wurde. Nach einer Gesetzesänderung ist die Gemeinde für diese Flächenwidmung allerdings nicht mehr zuständig - der Antrag an die Landesregierung wurde daher zurückgezogen. 

Das LVwG hob den Bescheid der Landesregierung - der ohne dem Golser Antrag nun "in der Luft gehangen" sei - aus formalen Gründen auf. Der von der Gemeinde Gols und der Landesregierung beabsichtigte Zustand sei damit hergestellt, erklärte Bürgermeister Kilian Brandstätter (SPÖ).

Spitalsbau sollte beschleunigt werden

Die hier erwähnte Gesetzesnovelle war von der Opposition beim Beschluss im März heftig kritisiert worden. Ziel war es, den Spitalsbau trotz eines Einspruchs einer niederösterreichischen NGO zu beschleunigen. Die Flächenwidmung des öffentlichen Krankenhauses wurde damit aus der örtlichen Raumplanung genommen und die Gemeinde konnte daraufhin die Änderung des Flächenwidmungsplans zurücknehmen.

Kritik: Missmanagement

Dass das LVwG die Genehmigung für die Umwidmung aufgehoben hat, werfe ein "Schlaglicht auf das Missmanagement und die mangelnde Planungssicherheit unter Doskozil", kritisierte am Mittwoch allerdings FPÖ-Landesparteiobmann Alexander Petschnig. Er pochte auf die Umsetzung des Krankenhauses an einem "realisierbaren Standort".

Der Landtagsabgeordnete Brandstätter hingegen attestierte den Freiheitlichen eine "niederträchtige Verunsicherungstaktik oder eine peinliche Blamage", denn die Entscheidung des Gerichts sei "rein formeller Natur".

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