Ab 27. Dezember 2020 keine öffentlichen Messen in Kirchen erlaubt

Ab 27. Dezember 2020 keine öffentlichen Messen in Kirchen erlaubt
Auch wenn der dritte Lockdown schon begonnen hat, durften die Religionsgemeinschaften bis 27. Dezember 2020 noch öffentliche Gottesdienste feiern.

Aber ab 28. Dezember 2020 gelten auch für die 16 anerkannten Kirchen und Religionsgemeinschaften wieder die strengen Corona-Schutzmaßnahmen. Katholische Gottesdienste sind dann nur mehr im kleinsten Kreis mit maximal zehn Personen zulässig, Kirchen stehen aber tagsüber für das persönliche Gebet offen.

Taufen und Trauungen finden bis vorerst 17. Jänner nicht statt. Zulässig sind Begräbnisse und die Gottesdienste dazu, teilnehmen dürfen laut Kathpress bis zu 50 Personen. Beichten darf man, aber nicht im Beichtstuhl sondern in einem großen, gut durchlüfteten Raum mit zwei Metern Abstand und Maske. Bei den Messen im kleinsten Kreis - viele werden wieder online übertragen - sind 1,5 Meter Abstand und Mund-Nasenschutz vorgeschrieben.

Die österreichischen Bischöfe laden im dritten Corona-Lockdown zum Neun-Tage-Gebet vom 1. bis 9. Jänner ein. Die Texte für die Novene "Mit Gott-Vertrauen das Neue Jahr beginnen!" sind unter www.bischofskonferenz.at/novene2021 bzw. www.netzwerk-gottesdienst.at zu finden.

"Angesichts der Pandemie, die immer noch nicht besiegt ist, widersagen wir der Versuchung, Schuldige zu benennen und uns auf das Versagen von Menschen und Institutionen zu fixieren", heißt es da unter anderem - und am Ende steht die Bitte "Du Gott der Liebe, schenke uns Ausdauer im Guten, Trost in der Bedrängnis und Geduld in den Herausforderungen dieser schwierigen Zeit".

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