APA - Austria Presse Agentur

Gegen das Rauchverbot zu klagen ist wohl nicht besonders sinnvoll

Mehrere Nachtlokale haben sich zu einer Initiative zusammengetan und wollen laut Medienberichten eine "Verfassungsklage gegen Rauchverbot vorbereiten". Verfassungsjurist Heinz Mayer sieht wenig Chancen auf Erfolg eines solchen Schritts. "Verfassungsklage" sei aber umgangssprachlich, klärte der Rechtsexperte im Gespräch mit der APA am Donnerstag auf.

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Die Gastronomen könnten "einen Antrag an den Verfassungsgerichtshof vorbereiten, das Gesetz aufzuheben", wie es korrekt heiße. Man müsste sich die Neuregelung im Detail ansehen, um die Chancen für einen Erfolg abschätzen zu können, "aber im Prinzip wird es schwierig" (den Antrag durchzubringen, Anm.), so Mayer.

Nachtlokalbesitzer befürchten wegen des Rauchverbots Anzeigen durch Anrainer, weil Gäste dann vor den Lokalen rauchen und der Lärmpegel hoch sei, wie "Der Standard" berichtete. "Jugendschutz und Nichtraucherschutz wird in den Betrieben ja jetzt schon eingehalten, und das ist gut so. Aber an den Anrainerschutz wurde nun offenbar nicht gedacht", beschrieb Stefan Ratzenberger, Sprecher der Initiative, gegenüber dem Blatt jenen Aspekt, der für die Klage ausschlaggebend sein werde. Diese Argumentation hält Mayer nicht für chancenreich: "Sie werden vermutlich als Antwort erhalten, dass die Leute dann eben nicht vor das Lokal auf die Straße gehen und lärmen dürfen."