KURIER/Franz Gruber

Im Schuljahr 2018/19 gab es knapp 3.300 Strafmandate für SchulschwänzerInnen

Ab dem vierten unentschuldigten Fehltag im Laufe der neunjährigen Schulpflicht muss die Schule Anzeige erstatten, die Bezirksverwaltungsbehörde muss für die Verwaltungsübertretung Strafen zwischen 110 und 440 Euro verhängen. Im ersten Jahr wurde 3.288 Mal gestraft, wie der "Kurier" berichtet.

Die mit Abstand meisten Strafen wurden in Wien verhängt (1.650 Fälle). Dahinter folgen Oberösterreich (481), Salzburg (325), Niederösterreich (262), Tirol (216), Kärnten (179) und Steiermark (146). Nur wenige Strafmandate werden für Vorarlberg (20) und das Burgenland (9) ausgewiesen, allerdings liegen hier laut Bildungsministerium jeweils nicht die Daten des gesamten Bundeslandes sondern eines einzelnen Bezirks vor.

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Zur Anzeige sind die Schulen nur bei voll versäumten Tagen verpflichtet. Wenn ein Schüler oder eine Schülerin aber wiederholt zwar nicht ganze Tage, sondern zahlreiche Stunden versäumt, kann es auch zur Verwaltungsstrafanzeige kommen. Bei Schulpflichtverletzungen bis zu drei Tagen sollen Schulleiter und Lehrer "Sofortmaßnahmen" wie das Aussprechen von Verwarnungen setzen. Zusätzlich müssen die Schulen immer den Ursachen für das Fernbleiben nachgehen.

Laut Bildungsministerium hat die Verschärfung der Sanktionen für SchulschwänzerInnen die erhoffte abschreckende Wirkung gezeigt. Es gebe zwar keine Evaluierung der Maßnahme. Man erhalte aber von den Schulen die Rückmeldung, dass das Schwänzen nun weniger Thema sei, heißt es aus dem Bildungsministerium. Bei der Lehrergewerkschaft gingen seither deutlich weniger Anfragen zum Umgang mit fernbleibenden SchülerInnen ein, berichtet der oberste Lehrervertreter Paul Kimberger (FCG). Er ortet eine deutliche Verbesserung im Vergleich zum davor geltenden Fünf-Stufen-Plan für SchulschwänzerInnen. "Der war absolut wirkungslos, die Fristen waren viel zu lange."

Vor dem Schuljahr 2018/19 wurde ein Verfahren wegen Schulschwänzens erst dann eingeleitet, wenn ein Schüler oder eine Schülerin fünf Tage bzw. 30 Unterrichtsstunden in einem Semester oder an drei aufeinanderfolgenden Tagen fehlte. Dann wurde allerdings nicht gleich gestraft. Stattdessen startete zunächst ein aufwendiger fünfteiliger Stufenplan mit verpflichtenden Gesprächen mit Eltern und SchülerInnen sowie der Einschaltung von Direktor, Schulpsychologen, Schulaufsicht und eventuell Jugendwohlfahrt. Erst wenn all das nicht fruchtete, konnten Verwaltungsstrafen bis 440 Euro verhängt werden.