Koalitionäre Verhandlungen um Bundesstaatsanwalt gestartet
Gab es im Vorfeld durchaus unterschiedliche Ansätze, zeigte man sich nun recht harmonisch. Im Anschluss wurde gemeinsam ausgesandt, dass die Ministerinnen ihr Bekenntnis "zu diesem wichtigen Regierungsvorhaben" bekräftigt hätten.
Im Wesentlichen dürfte es sich um ein erstes Abtasten gehandelt haben. Die Ministerinnen verwiesen in der gemeinsamen schriftlichen Stellungnahme darauf, dass "zügig" weitere Gespräche stattfinden müssten, um das Vorhaben umzusetzen. Das Justizressort plant ja, einen Regierungsentwurf auf Basis eines Expertenvorschlags aufzusetzen und den dann mit dem Koalitionspartner abzustimmen.
Ganz einfach dürfte die Umsetzung nicht sein. Denn Edtstadler hat durchaus andere Vorstellungen als die von Zadic in den meisten Punkten unterstützten Experten. Das beginnt schon einmal damit, dass die Verfassungsministerin einen dem Parlament verantwortlichen Bundesstaatsanwalt an der Spitze der Weisungskette sehen will, die eingesetzte Gruppe hingegen einen Dreier-Senat in einer neu zu bildenden Generalstaatsanwaltschaft.
Auch drängt Edtstadler auf eine stärkere Einbindung des Parlaments, das jedenfalls in die Bestellung einbezogen werden müsste. Die Arbeitsgruppe hatte sich dagegen für eine Berufung innerhalb der Justiz ausgesprochen. Immerhin, beide Ministerinnen hatten im Vorfeld betont, dass die Arbeit von Untersuchungsausschüssen und das Interpellationsrecht durch die Reform nicht eingeschränkt werden sollen.
Sollte man sich innerhalb der Koalition einigen, ist dann noch die Hürde zu nehmen, dass die Reform wohl in Teilen eine Zwei-Drittel-Mehrheit braucht. Das heißt, man müsste auch die SPÖ überzeugen. Die FPÖ will nämlich am derzeitigen Modus, mit dem die Justizministerin das Weisungsrecht hat, nichts ändern.
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