APA - Austria Presse Agentur

Kritik an Gesetzeslücke im Parteispendengesetz

Der Vorsitzende des Parteien-Transparenz-Senats im Kanzleramt, Gunther Gruber, kritisiert eine Gesetzeslücke bei der Bestrafung illegaler Parteispenden. Konkret geht es darum, dass für unzulässige Sachspenden zwar die Parteien belangt werden können, nicht aber die jeweils verantwortlichen Funktionäre. "Das Gesetz ist unvollständig", sagt Gruber im Gespräch mit der APA.

ÖVP und SPÖ drohen im Herbst erstmals empfindliche Strafen wegen der Entgegennahme unzulässiger bzw. nicht gemeldeter Parteispenden. Der Rechnungshof hat eine Reihe von Anzeigen beim Unabhängigen Parteien-Transparenz-Senat (UPTS) angekündigt. Dabei geht es u.a. um zu spät gemeldete ÖVP-Spenden, um die Unterstützung der roten Gewerkschafter für den SPÖ-Wahlkampf 2017 und um billige Seegrundstücke des Landes Oberösterreich für die rote und schwarze Parteijugend. Ob auch die FPÖ mit Anzeigen rechnen muss, ist noch unklar. Sie hat den Rechnungshof um Fristverlängerung gebeten.

Inhaltlich will Gruber die Fälle nicht kommentieren, zumal die detaillierten Meldungen des Rechnungshofs noch nicht vorliegen. Grundsätzlich verweist Gruber aber darauf, dass der Senat seine bisherige Praxis im Vorjahr verschärft und erstmals eine Partei wegen der Annahme einer unzulässigen Sachspende verurteilt hat. Wegen des geringen Gegenwerts - es ging um ein Vereinslokal für den ÖVP-Seniorenbund Wolkersdorf - hielt sich die Strafe mit 4.000 Euro damals in Grenzen. Heuer ist das Risiko für die Parteien aber deutlich höher: Allein bei den oberösterreichischen Seegrundstücken geht es um einen Gegenwert von 93.000 Euro im Fall der Jungen Volkspartei und bis zu 165.000 Euro bei der Sozialistischen Jugend. Sollte der Senat das als (illegale) Parteispende der öffentlichen Hand werten, drohen Geldbußen in bis zu dreifacher Höhe.

Nach wie vor nicht möglich ist dem Senat laut Gruber aber die Bestrafung der für unzulässige Sachspenden verantwortlichen Funktionäre. Laut Parteiengesetz drohen zwar auch ihnen Geldstrafen bis zu 20.000 Euro. Weil das Gesetz nicht festlegt, wie Sachspenden monetär zu bewerten sind, konnten die Strafen bisher aber nicht verhängt werden. Festgestellt hat der Senat das bereits 2013. Damals hatten die Parlamentsklubs von SPÖ und FPÖ Wahlkampfkosten für die Kampagnen der Parteichefs Werner Faymann und Heinz-Christian Strache übernommen. Das war zwar unzulässig, blieb aber ohne Folgen.

Gruber kritisiert, dass diese Gesetzeslücke auch sechs Jahre später noch nicht geschlossen wurde und die "Bewertungsregel" für illegale Sachspenden immer noch fehlt. "Wir haben bei der Faymann-Entscheidung sehr dezidiert und klar gesagt, hier ist eine Lücke, die wir durch Analogie nicht schließen können", erinnert Gruber: "Ich betone: das war 2013, wir haben jetzt 2019 - ich habe vom Gesetzgeber nichts gehört."

Ob die vom Rechnungshof angekündigten Anzeigen - neben unzulässigen Spenden geht es auch um die Überschreitung der Wahlkampfkostengrenze 2017 - noch vor der Wahl erledigt werden können, ist unklar. Gruber verweist darauf, dass die Verfahren beim letzten Mal knapp drei Monate gedauert haben. Unklar ist auch noch, ob das im Vorjahr ausgesprochene Präzedenzurteil gegen den Seniorenbund-Wolkersdorf hält. Wie das Bundesverwaltungsgericht bestätigte, hat die ÖVP dagegen berufen. Die Partei wollte dazu keine Stellungnahme abgeben.

Zuversichtlich zeigt sich die oberösterreichische ÖVP bezüglich des Seegrundstückes am Mondsee. "Wir gehen davon aus, dass sich nicht um illegale Parteienfinanzierung handelt", hieß es aus der Parteizentrale. Der Pachtvertrag der JVP sei mittlerweile auf 6,6 Euro pro Quadratmeter angepasst worden. Bei der SPÖ hieß es, ein Gutachten über den Wert des SJ-Grundstückes am Attersee sei in Finalisierung. Sollte es eine Geldbuße geben, dann betreffe das auch die ÖVP.