Kritik an kurzer Begutachtung bei Handy-Sicherstellung

Handy-Sicherstellung wird erschwert
Kritik an der Vorgehensweise der Regierungsparteien bei der Neuregelung der Handy-Sicherstellung sowie anderer Bestimmungen der Strafprozessordnung übt der Vorsitzende der Richtervereinigung, Gernot Kanduth, gegenüber der APA. "Es ist sehr befremdlich, dass man bei so einem wichtigen Gesetz keine ausreichende Frist zur Begutachtung einräumt." Die Bestimmungen sollen noch vor dem Sommer im Nationalrat beschlossen werden.

Davor ist nur eine kurze Ausschussbegutachtung geplant, die höchstens zwei Wochen dauert. Die beiden letzten Plenums-Termine und damit der Beschluss des Gesetzes sind bereits am 3. und 4. Juli geplant.

Das sogenannte "Strafprozessrechtsänderungsgesetz" enthält nicht nur die Neuregelung der Handy-Sicherstellung, sondern auch noch zahlreiche andere Änderungen vor allem der Strafprozessordnung. Darunter sind etwa Regelungen zur Einstellung von Strafverfahren, zur Akteneinsicht von Opfern und Beschuldigten oder zur Trennung von Verfahren.

Inhaltlich könne er zu den Materien wenig sagen, so Kanduth. Man sei nicht in die Gespräche eingebunden gewesen. Ähnlich auch die Präsidentin der Vereinigung Österreichischer Staatsanwältinnen und Staatsanwälte, Elena Haslinger. Gekannt habe man bisher bloß einen Arbeitsentwurf - auf die Letztfassung habe man sich noch nicht vorbereiten können.

Die Rechtsanwaltskammer wollte vorerst ebenfalls keine Stellungnahme abgeben. Man wolle sich den umfangreichen Entwurf erst einmal genauer ansehen.

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