Kritik an kurzer Begutachtung bei Handy-Sicherstellung
Davor ist nur eine kurze Ausschussbegutachtung geplant, die höchstens zwei Wochen dauert. Die beiden letzten Plenums-Termine und damit der Beschluss des Gesetzes sind bereits am 3. und 4. Juli geplant.
Das sogenannte "Strafprozessrechtsänderungsgesetz" enthält nicht nur die Neuregelung der Handy-Sicherstellung, sondern auch noch zahlreiche andere Änderungen vor allem der Strafprozessordnung. Darunter sind etwa Regelungen zur Einstellung von Strafverfahren, zur Akteneinsicht von Opfern und Beschuldigten oder zur Trennung von Verfahren.
Inhaltlich könne er zu den Materien wenig sagen, so Kanduth. Man sei nicht in die Gespräche eingebunden gewesen. Ähnlich auch die Präsidentin der Vereinigung Österreichischer Staatsanwältinnen und Staatsanwälte, Elena Haslinger. Gekannt habe man bisher bloß einen Arbeitsentwurf - auf die Letztfassung habe man sich noch nicht vorbereiten können.
Die Rechtsanwaltskammer wollte vorerst ebenfalls keine Stellungnahme abgeben. Man wolle sich den umfangreichen Entwurf erst einmal genauer ansehen.
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