Kufsteiner Bezirkshauptmann wegen BP-Wahl 2016 angeklagt

Amtlicher Stimmzettel für die BP-Wahl
Die Aufhebung der Bundespräsidenten-Stichwahl im Mai 2016 hat in Tirol weitere juristische Nachspiele. Die Korruptionsstaatsanwaltschaft hat Anklage gegen den Kufsteiner Bezirkshauptmann Christoph Platzgummer wegen falscher Beurkundung und Beglaubigung im Amt erhoben, bestätigte das Land Tirol der APA einen Bericht der "Tiroler Tageszeitung". Auch der stellvertretende Wahlleiter wurde angeklagt.

"Der Strafantrag der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft wurde sowohl mir als Wahlleiter, als auch meinem Stellvertreter mittlerweile zugestellt", erklärte Platzgummer. Sowohl sein Stellvertreter, als auch er seien gerichtlich unbescholten und seien auch in diesem Fall von ihrer Unschuld überzeugt, meinte der Bezirkshauptmann. Der stellvertretende Wahlleiter muss sich wegen Amtsmissbrauch vor Gericht verantworten.

Zuletzt hatte es in Tirol in Sachen Bundespräsidentenwahl zwei Freisprüche gegeben. Sowohl der Kitzbüheler Bezirkshauptmann, als auch der stellvertretende Wahlleiter der Bezirkswahlbehörde Landeck wurden vom Vorwurf der falschen Beurkundung und Beglaubigung im Amt freigesprochen. Der Vorsitzende der damaligen Wahlbehörde von Innsbruck-Land und sein Stellvertreter waren ebenfalls wegen des Verdachts des Amtsmissbrauchs angeklagt worden. Die Verhandlungen waren noch ausständig.

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