Das teilte das Ressort am Mittwoch auf APA-Anfrage mit. Auf die Enderledigung - und damit die Beantwortung der Frage, ob Anklage erhoben wird oder nicht - muss allerdings noch gewartet werden. Einwände gab es keine, es seien aber noch rechtliche Erwägungen zu einer weiteren vom Vorhaben umfassten Person zu klären.
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Der Weisungsrat habe sich zum Vorhaben der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) geäußert, diese Äußerung sei im Justizressort eingelangt, wurde erklärt: "Dabei hatte der Weisungsrat zum Vorhaben bezüglich BK a.D. Sebastian Kurz keine grundsätzlichen Einwände."
Gleichzeitig seien rechtliche Erwägungen hinsichtlich einer weiteren vom Vorhaben umfassten Person geäußert worden. Diese seien nun durch die Fachaufsicht und die nachgeordneten Dienststellen abschließend zu klären, bevor das gesamte Vorhaben als Ganzes enderledigt werden könne. "Zum Zeithorizont kann wie immer keine Auskunft gegeben werden", hieß es.
Falschaussage-Vorwürfe gegen Kurz
In dem Vorhabensbericht geht es um die Falschaussage-Vorwürfe gegen Kurz im Ibiza-Untersuchungsausschuss. Der Rest der Ermittlungen im vom Ibiza-Video ausgelösten Casag-Verfahren - inklusive der Themen Umfragen und Inseratenvergaben - läuft weiterhin.
Im Kern geht es um die Frage, wie intensiv der Ex-ÖVP-Chef unter Türkis-Blau in die Reform der Staatsholding ÖBIB zur ÖBAG involviert war. Bei seiner Befragung im Ibiza-U-Ausschuss im Juni 2020 hatte Kurz bekanntlich seine Rolle bei der Auswahl des Aufsichtsrats sowie bei der Bestellung des umstrittenen Ex-ÖBAG-Chefs Thomas Schmid heruntergespielt - und sinngemäß von normalen Vorgängen gesprochen. Die WKStA sah darin aber angesichts von Chatverläufen mögliche Falschaussagen.