Wegen Falschaussage: Ex-Kanzler Kurz geht von Anklage aus
Am Freitag erfuhren mehrere Medien, darunter die APA, dass die Wirtschafts- und Korruptionstaatsanwaltschaft (WKStA) ihre Entscheidung demnächst kommunizieren werde. "Es ist für uns wenig überraschend, dass die WKStA trotz 30 entlastender Zeugenaussagen dennoch entschieden hat, einen Strafantrag zu stellen", schrieb Kurz auf Twitter (X).
Erst zwei Tage zuvor war ein Erlass des Justizministeriums mit der Entscheidung über das weitere Vorgehen bei der WKStA eingelangt. Der Akt war zuletzt mehrere Monate in der zuständigen Sektion im Justizministerium gelegen. Der Weisungsrat, der die Ministerin berät, hatte im Juni grundsätzlich keine Einwände gegen das Vorhaben der WKStA, aber noch rechtliche Fragen. Der Akt wanderte daraufhin wieder zur WKStA und zur Oberstaatsanwaltschaft und Mitte Juli wieder ins Ministerium. Dort wurde schließlich die Entscheidung getroffen, ob Kurz angeklagt wird oder das Verfahren eingestellt wird.
Worum geht es in den Falschaussage-Vorwürfen?
Im Kern geht es bei den Falschaussage-Vorwürfen um die Frage, wie intensiv der Ex-ÖVP-Chef unter Türkis-Blau in die Reform der Staatsholding ÖBIB zur ÖBAG involviert war. Bei seiner Befragung im Ibiza-U-Ausschuss im Juni 2020 hatte Kurz bekanntlich seine Rolle bei der Auswahl des Aufsichtsrats sowie bei der Bestellung des umstrittenen Ex-ÖBAG-Chefs Thomas Schmid heruntergespielt - und sinngemäß von normalen Vorgängen gesprochen. Die WKStA sah darin aber angesichts von Chatverläufen mögliche Falschaussagen.
Kurz wies weiterhin jede Schuld von sich. So schrieb er auch am Freitag auf Twitter (X): "Die Vorwürfe sind falsch und wir freuen uns darauf, wenn nun endlich die Wahrheit ans Licht kommt und sich die Anschuldigungen auch vor Gericht als haltlos herausstellen." Er sei von mehreren Journalisten und Journalistinnen über eine bevorstehende Anklage informiert worden. Eine offizielle Mitteilung der WKStA habe man noch nicht.
Kommentare