Länder sollen für überzogene Lehrer-Stellenpläne mehr zahlen

Überziehen des Stellenplans wird teurer
Die Bundesländer sollen ab dem Schuljahr 2023/24 für die Überziehung der Stellenpläne für Landeslehrer mehr zahlen. Das sieht ein Verordnungsentwurf von Bildungsminister Martin Polaschek (ÖVP) vor. Insgesamt soll diese Maßnahme dem Bund jährlich rund zehn Mio. Euro bringen.

Die Länder sind zwar Dienstgeber der Lehrerinnen und Lehrer an allgemeinbildenden Pflichtschulen (Volksschulen, Hauptschulen, Sonderschulen, Polytechnische Schulen), diese werden aber vom Bund bezahlt. Dafür werden zwischen Bund und Ländern Stellenpläne vereinbart.

Überziehen die Länder nun diese Stellenpläne, müssen sie dem Bund die vorgestreckten Gehälter für diese Pädagogen refundieren. Darüber entstand in den vergangenen Jahren immer wieder ein Streit: Die Länder zahlen nach Jahresabschluss pro "Überhang-Lehrer" nämlich nur das Gehalt eines Junglehrers zurück. In der Praxis werden allerdings wohl nicht alle der überzogenen Posten tatsächlich mit Neueinsteigern, sondern auch mit älteren und damit teureren Lehrern besetzt. Das heißt, dass der Bund de facto bisher auf einem Teil der Mehrkosten sitzen blieb.

In der neuen Verordnung bleibt man zwar bei der Erstattung der Kosten für einen Junglehrer - allerdings wird dafür nicht mehr das "alte" Lehrerdienstrecht herangezogen, sondern das seit 2019/20 geltende "neue" Dienstrecht. Da dieses aber höhere Gehälter für Junglehrer vorsieht, müssen die Länder bei der Refundierung tiefer in die Taschen greifen. Statt 70 Mio. Euro pro Jahr würden sie laut der Folgenabschätzung im Entwurf künftig 80 Mio. Euro für die überzogenen Dienstposten zurückzahlen müssen.

Zuletzt wurden die rund 63.800 Planstellen an den Pflichtschulen um ca. 1.100 Posten überzogen. Die einzelnen Bundesländer machten davon in unterschiedlichem Ausmaß Gebrauch. Am stärksten überzogen wurde (auch in absoluten Zahlen) in Vorarlberg, am nähesten beim Plansoll landete die Steiermark.

In Kraft treten soll die Verordnung am 1. September 2024 und damit für die Abrechnung des Schuljahrs 2023/24.

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