APA - Austria Presse Agentur

Lebensmittel-Herkunftskennzeichnung "No-Go" für Gastronomie

Der von Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) vorgelegte Verordnungsentwurf für die verpflichtende Herkunftskennzeichnung der Primärzutaten Rindfleisch und Eier in der öffentlichen und privaten Gemeinschaftsverpflegung wird von den heimischen Gastronomen kritisiert. "Eine weitere bürokratische Belastung für die ohnehin so schwer getroffenen Gastronomiebetriebe ist ein absolutes 'No-Go'", so WKÖ-Gastro-Obmann Mario Pulker am Freitag.

Die Details zur geplanten Verordnung sind noch offen. Derzeit gibt es noch keine Einigung zwischen Gesundheits- und Landwirtschaftsministerium.

Eine Länder-Kennzeichnung von Lebensmitteln in der Gastronomie kann für den Wirte-Sprecher nur auf Freiwilligkeit beruhen. Pulker warnte davor, "den heimischen Wirten jetzt endgültig den Todesstoß zu versetzen".

Der Gastronomievertreter verwies darauf, dass im Regierungsprogramm, abseits der Gemeinschaftsverpflegung, wie etwa in Spitalskantinen, von keiner verpflichtenden Herkunftskennzeichnung die Rede sei. Die Gastronomiebetriebe mussten heuer und im vergangenen Jahr wegen der Corona-Lockdowns bereits fünf Monate geschlossen halten. Im Februar ist die Gastronomie coronabedingt ein weiteres Monat geschlossen.

"Viele Wirte sind verzweifelt, stehen mit dem Rücken zur Wand", so Pulker. "Unverständlich, wie man gerade jetzt noch eins draufsetzen und in einem EU-weit einzigartigem Alleingang die heimische Gastronomie weiter belasten will."

Die Tourismussprecherin der Grünen, Barbara Neßler, verwies auf die positiven Aspekte einer Länder-Kennzeichnungspflicht. "Gerade für ein Tourismusland mit stark ausgeprägter Landwirtschaft und qualitativ hochwertigen heimischen Produkten ist die Kennzeichnungspflicht auf den Speisekarten eine große Chance", so Neßler. Die Konsumenten würden es goutieren, wenn sie wüssten, dass das Ei für die gerösteten Knödel auf der Skihütte vom heimischen Freilandhof und nicht aus der ukrainischen Käfighaltung komme.

Anschober will alle im Europarecht chancenreichen Lebensmittel-Kennzeichnungsschritte umsetzen, anstatt ein hohes Risiko für eine Gesamtablehnung durch die EU-Kommission einzugehen. "Wir haben uns an den Empfehlungen mit den größten Erfolgsaussichten orientiert", so Anschober am Freitag.

Das Gesundheitsministerium und Landwirtschaftsministerium haben ein Rechtsgutachten beim Innsbrucker Europarechtsexperten Walter Obwexer in Auftrag gegeben, das nun vorliegt. Eine Länder-Herkunftskennzeichnung von Primärzutaten in der Gemeinschaftsverpflegung und in verarbeiteten Lebensmitteln sei derzeit nur bei Lebensmitteln möglich, wo die EU-weite Lebensmittelinformationsverordnung und Primärzutatenverordnung nicht gelte, sagte Obwexer zur APA. National könne eine verpflichtende Herkunftsangabe demnach nur bei Rindfleisch und -erzeugnissen, Eiprodukten und bei Obst sowie Gemüse eingeführt werden.