Lehrende fordern Ende der Kettenverträge an Unis
Im allgemeinen Arbeitsrecht ist eine mehrmalige Aneinanderreihung von befristeten Verträgen ohne sachliche Rechtfertigung nicht zulässig - im Universitätsgesetz (UG) wird davon aber seit jeher eine Ausnahme gemacht. 2021 wurde mit einer UG-Novelle die Kettenvertragsregelung neu gefasst.
Befristete Arbeitsverhältnisse dürfen demnach höchstens auf sechs Jahre abgeschlossen werden. Anschließend darf höchstens zweimal verlängert bzw. ein neuer befristeter Vertrag geschlossen werden. Die Höchstdauer aller befristeten Verträge zusammen darf aber insgesamt acht Jahre (früher: zehn Jahre bei Vollzeit- und 12 Jahre bei Teilzeitbeschäftigung) nicht übersteigen. Von diesen Regeln gibt es wiederum (entweder bei der Dauer der Befristung oder der Zahl der möglichen Verlängerungen) zahlreiche Ausnahmen - etwa für studentische Mitarbeiter, Doktoranden, Mitarbeiter in Drittmittelprojekten, Lektoren und Karenzvertretungen.
Nach Ablauf der höchstzulässigen Gesamtdauer muss der betreffende Forscher aber entweder einen unbefristeten Vertrag angeboten bekommen oder die Uni verlassen. In letzterem Fall kann er zwar unmittelbar wieder befristet an einer anderen Hochschule unterkommen, wo die Frist von vorne beginnt. Eine (befristete) Rückkehr an die erste Uni ist dagegen nicht mehr möglich.
Die betroffene Personengruppe macht einen Großteil der Beschäftigten an den Unis aus: Rund 79 Prozent des wissenschaftlichen Personals an den Unis sei nur befristet beschäftigt, so der Präsident der IG LektorInnen und WissensarbeiterInnen, Christian Cargnelli. An der größten Uni des Landes, der Uni Wien, seien es sogar rund 90 Prozent. Zum Vergleich: Über alle Berufssparten in Österreich gerechnet betrage der Anteil der befristet Beschäftigten nur rund sechs Prozent. "Forschung und Lehre wird mehrheitlich von Personen betrieben, die in ständiger Unsicherheit und ohne die Möglichkeit längerfristiger Planung leben."
Dabei sei es keiner Universität verboten, unbefristete Verträge anzubieten, meinte Cargnelli. Lektorinnen und Lektoren bzw. Drittmittelbeschäftigte würden aber oft als "Jongliermasse" betrachtet.
Dabei käme es manchmal zu fast skurrilen Situationen: So könnten etwa Mitarbeiter, die gerade Drittmittelprojekte eingeworben hätten, dafür nicht an der Uni bleiben, weil ihre Höchstbefristung abgelaufen sei, so Partheymüller. Dazu komme, dass sich an den Universitäten kaum jemand mit der rechtlich komplexen Kettenvertragsregelung, die zahlreiche Ausnahmen, Gegenausnahmen und Übergangsfristen beinhaltet, auskenne. Als Folge würde im Zweifel kein neuer befristeter Vertrag angeboten, um keine Klagen auf eine unbefristete Anstellung zu riskieren.
Neben einer ersatzlosen Streichung der Kettenvertragsregel sowie der Schaffung von mehr Dauerstellen wird unter anderem auch eine Änderung bei den Leistungsvereinbarungen der Unis gefordert. So soll etwa als Budgetkriterium "Permanenz" eingeführt werden, so Cargnelli: Unis, die Stellen entfristen, würden so finanziell belohnt.
Im Aktionsmonat soll unter anderem am 13. März eine Podiumsdiskussion zum Thema stattfinden. Am 21. März soll vor der Uni Wien "prekäre Suppe" ausgeschenkt werden, und am 23. März wird ab 14.00 Uhr demonstriert bzw. an der Uni Wien zur Betriebsversammlung aufgerufen.
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