Lehrer für Ende des Häuslichen Unterrichts

Kinder sollen verpflichtend in die Schule
Häuslicher Unterricht war bis zur Coronapandemie in Österreich ein absolutes Minderheitenprogramm. Das blieb es zwar auch nach der pandemiebedingten Einführung von Fernunterricht, Test- und Maskenpflicht, die Schulabmeldungen haben sich aber 2021 auf immerhin 7.500 verdreifacht. Das Bildungsressort hat mit Verschärfungen reagiert, die letzte Regeländerung war gerade in Begutachtung. Die Lehrergewerkschaft fordert in ihrer Stellungnahme das völlige Ende des Heimunterrichts.

Eltern können ihre Kinder daheim unterrichten, weil in Österreich keine Schul-, sondern nur eine Unterrichtspflicht gilt. Kinder können außerdem Privatschulen ohne Öffentlichkeitsrecht besuchen, die selbst keine Schulzeugnisse vergeben dürfen. Selbst am Höhepunkt 2021 war freilich nur rund ein Prozent der Schüler bis zur neunten Schulstufe zum Häuslichen Unterricht angemeldet, seither gab es einen deutlichen Rückgang. Zu Beginn dieses Schuljahr waren es nur noch rund 4.000. Bei einer Externistenprüfung muss am Ende des Schuljahres nachgewiesen werden, dass die Lernziele erreicht wurden. Die Bildungsdirektion kann den Häuslichen Unterricht außerdem dann untersagen, "wenn mit großer Wahrscheinlichkeit anzunehmen ist, dass die .... Gleichwertigkeit des Unterrichtes nicht gegeben ist".

Als Reaktion auf die vergleichsweise hohen Abmeldezahlen hat das Bildungsministerium schon für das vorige Schuljahr die Regeln verschärft: Abmeldungen für das nächste Schuljahr müssen seither schon bis Beginn der Sommerferien angezeigt werden, nicht erst zum Ferienende. Um Prüfungstourismus in bekannt "leichte" Schulen zu verhindern, nehmen eigene Kommissionen die Externistenprüfungen ab. Zuletzt haben dabei deutlich mehr Schüler schlecht abgeschnitten bzw. sind gar nicht erst angetreten und mussten damit das Schuljahr wiederholen - und zwar an einer Schule mit Öffentlichkeitsrecht.

Mit der aktuellen Novelle, für die jüngst die Begutachtungsfrist geendet hat, werden diese Regelungen teils erneuert: Bei der Abmeldung ist nicht mehr nur die Person anzugeben ist, die das Kind (führend) unterrichtet, sondern auch der Unterrichtsort. Das dürfte eine Reaktion auf Berichte über illegale Privatschulen sein. Außerdem muss eine "Zusammenfassung des pädagogischen Konzepts für den Unterricht" vorgelegt werden. Teils haben dies die Bildungsdirektionen freilich - auch wenn nicht gesetzlich vorgeschrieben - schon bisher verlangt.

Diese Forderung nach einem pädagogischen Konzept hat nun die Pflichtschullehrer-Gewerkschaft zum Anlass genommen, überhaupt die Umwandlung der Unterrichtspflicht in eine Schulpflicht zu verlangen, wie sie etwa in Deutschland gilt. Wenn man davon ausgehe, dass jeder Elternteil bzw. Erziehungsberechtigte ohne jegliche pädagogisch-didaktische Ausbildung die in der Verfassung recht vage festgelegten Anforderungen an den Unterricht erfüllen könne, werde jegliche Diskussion um die Lehrerausbildung konterkariert, zeigen sich die Gewerkschafter verschnupft.

Naturgemäß komplett konträr fällt die Stellungnahme der Anti-Coronamaßnahmen-Partei MFG aus: Sie sehen einen "Anschlag auf das verfassungsrechtlich gewährleistete Recht auf Häuslichen Unterricht". Da dieser das Kind in den Mittelpunkt stelle, brauche er per Definition kein pädagogisches Konzept mit Jahresplanung. Ob der Unterricht daheim jenem in Schulen mit Öffentlichkeitsrecht gleichwertig ist, werde außerdem ohnehin bei der Externistenprüfung kontrolliert. Es wäre daher auch zu prüfen, ob nicht schon das seit 2022 verpflichtende Reflexionsgespräch am Ende des ersten Semesters verfassungswidrig sei, so die MFG. Sie fordert eine völlige Gleichstellung von Kindern im Häuslichen Unterricht und jenen in der Schule. Ähnlich klingen viele der mehr als 700 Stellungnahmen, die Privatpersonen zum Gesetzesentwurf abgegeben haben.

Stärkeren Abgrenzungsbedarf zum Unterrichten daheim sehen unterdessen die Schulen in freier Trägerschaft (u.a. Waldorf-, Montessorischulen). Der Dachverband European Forum for Freedom in Education (EFFE) plädiert dafür, die geplanten Änderungen nur auf den Häuslichen Unterricht zu beschränken und Alternativschulen gesondert zu regeln. Immerhin werde deren Betrieb, Lehrplan, Personal etc. ohnehin von den Bildungsdirektionen genehmigt und sie würden auch regelmäßig von deren Schulqualitätsmanagerinnen und -managern kontrolliert.

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