Leiharbeiter-Kollektivvertrag: Streit um Kündigungsfristen

Zum Hintergrund: 2017 hatte das Parlament die Angleichung von Arbeitern und Angestellten beschlossen - mit einer Übergangsfrist, die nun im heurigen Juli endet. Dann würde die Kündigungsfrist für Arbeiter von zwei auf mindestens sechs Wochen anwachsen.
PRO-GE-Vertreter Thomas Grammelhofer wirft den Arbeitgebern ein "schäbiges Verhalten" vor, das auch innerhalb der Wirtschaftskammer für Unverständnis sorgen würde. Jedenfalls habe man auch bei den Vertretern der Branchen, die gerne auf Leiharbeiter zurückgreifen, den Ärger deponiert.
Arbeitgeber-Vertreterin Heidi Blaschek verweist wiederum auf eine Studie der Wirtschaftskammer, wonach die Arbeitskräfteüberlassung durchaus saisonalen Charakter habe - auch wenn die Personen nicht unbedingt in Saisonbetrieben beschäftigt seien. Sie nennt im APA-Gespräch etwa Produktionsschwankungen in der Industrie.
Neuen Verhandlungstermin der Sozialpartner gibt es jedenfalls nicht. Blaschek sieht die PRO-GE am Zug, diese sei vom Verhandlungstisch aufgestanden und versuche nun in den Betrieben Druck aufzubauen. Die Produktionsgewerkschaft wiederum wirft den Arbeitgebern Blockade vor. Denn diese würden nur über eine Lohnerhöhung reden wollen, wenn die Saisonregel und keine verlängerten Kündigungszeiten kämen.
Das sei mit der PRO-GE aber nicht machbar, betont Grammelhofer und erinnert daran, dass bei der Angleichung im Jahr 2017 im Gegenzug die Abschaffung der Auflösungsabgabe beschlossen wurde, die bis dahin von den Arbeitgebern bezahlt werden musste. Diese hätten die finanzielle Entlastung eingesteckt und würde nun die Angleichung von Arbeitern und Angestellten sabotieren, kritisiert die Gewerkschaft.
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