Linz/BAWAG-Prozess: Swap-Vertrag hatte "nie Bestand"

Zwischenurteil im langjährigen Rechtsstreit
Das Handelsgericht Wien hat im langjährigen Rechtsstreit zwischen der Bawag P.S.K. und Linz rund um ein verlustreiches Finanzgeschäft der Stadt in einem Zwischenurteil recht gegeben. Der Swap-Vertrag hatte "nie Bestand", sagte Handelsgericht-Richter Andreas Pablik am Dienstag bei der Urteilsverkündung. Er sei "sicher zum Entschluss gekommen", dass die Gültigkeit des Vertrags nicht gegeben sei.

Das Gerichtsverfahren um ein Swapgeschäft zwischen der Stadt Linz und der BAWAG mit einem Streitwert von über 500 Mio. Euro zieht sich schon seit dem Jahr 2013 hin. Die Stadt Linz hatte im April 2019 einen Zwischenfeststellungsantrag eingebracht, um eine erste Entscheidung in dem Zivilverfahren zu erreichen. Im vergangenen Oktober blitzte die BAWAG mit einem Ablehnungsantrag gegen den Richter beim Oberlandesgericht (OLG) Wien ab.

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