APA - Austria Presse Agentur

Lockdown-Wirtschaftshilfen in Millionenhöhe fließen bereits

Österreichische Unternehmen können seit 10. Dezember den Ausfallsbonus für November beantragen, um so bereits vor Weihnachten Geld zu bekommen. Von dieser Möglichkeit haben bereits 4.500 Betriebe Gebrauch gemacht. In Summe würden in den kommenden Tagen knapp 10 Mio. Euro ausgezahlt, sagte Finanzminister Magnus Brunner (ÖVP) am Mittwoch. Der größte Teil der Anträge für den Ausfallsbonus kommt aus der Gastronomie. Die weiteren Branchen sind der Handel sowie Dienstleistungen.

"Mit dem Ausfallsbonus haben wir ein Instrument geschaffen, das sehr zielgerichtet wirkt und vor allem kleine und mittlere Unternehmen unterstützt. Wir haben die Wirtschaftshilfen immer wieder angepasst und auf Kritik der Vergangenheit reagiert: So ist die Beantragung jeweils schon ab dem 10. jeden Monats möglich. Bereits ab einem Umsatzrückgang von 30 Prozent kann der Ausfallsbonus beantragt werden. Uns war es wichtig, dass die ersten Auszahlung noch vor Weihnachten erfolgen, um den betroffenen Betrieben rasch zu helfen. Dieses Versprechen haben wir gehalten", zog Brunner in einer Stellungnahme gegenüber der APA eine erste Bilanz.

Mit dem Ausfallsbonus III bekommen Betriebe 10 bis 40 Prozent des Umsatzrückgangs erstattet, wenn ihre Umsätze im November und Dezember im Vergleich zu 2019 um 30 Prozent sinken bzw. falls der Umsatz zwischen Jänner und März 2022 um 40 Prozent unter den Vergleichswerten von 2020 liegt. Der maximale Rahmen beträgt 2,3 Mio. Euro (statt bisher 1,8 Mio. Euro). Der Ausfallsbonus kann seit dem 10. Dezember 2021 beantragt werden. Diese Corona-Hilfsmaßnahme kommt vor allem kleinen und mittelgroßen Unternehmen (KMU) zugute.

Der Verlustersatz III kommt bei einem Umsatzeinbruch von zumindest 40 Prozent gegenüber dem identen Monat aus dem Jahr 2019 zum Tragen, es gilt dabei eine Ersatzrate von 70 bis 90 Prozent des Verlustes. Der Verlustersatz wird von Jänner 2022 bis März 2022 verlängert, wobei ein maximaler Rahmen von 12 Mio. Euro gilt (statt bisher 10 Mio. Euro). Die Beantragung ist ab Anfang 2022 möglich. Die Beantragung der zweiten Tranche des Verlustersatzes wird ab 10. Jänner 2022 möglich sein.

Für den Härtefallfonds gilt, dass ein Umsatzrückgang von mindestens 40 Prozent vorliegen muss bzw. die laufenden Koste nicht mehr gedeckt werden können. Die Ersatzrate beträgt 80 Prozent zzgl. 100 Euro des Nettoeinkommensentgangs, wobei der maximale Rahmen bei 2.000 Euro liegt. Der Mindestbetrag sind 600 Euro. Als Zeitraum wurde November 2021 bis März 2022 beschlossen. Der Härtefallfonds Phase IV wird von der Wirtschaftskammer abgewickelt.

Als weitere Instrumente kommen u.a. der NPO-Fonds des Kulturministeriums und der Veranstalterschutzschirm bis März 2022 zum Einsatz. Neu ist, dass sich alle geförderten Unternehmen an die COVID-Bestimmungen halten müssen, sonst droht eine Rückzahlung der Hilfe. Erhält ein Unternehmen eine Verwaltungsstrafe wegen Verstößen, z.B. im Zusammenhang mit 2-G-Kontrollen, dann müssen die Hilfen für den jeweiligen Monat zurückbezahlt werden.

Der ermäßigte Umsatzsteuersatz von fünf Prozent läuft am 31. Dezember aus. Damit die Betroffenen nicht von 31. Dezember auf 1. Jänner den Steuersatz umstellen müssen wurde klargestellt, dass die Umsätze im Bereich der Hotellerie und Gastronomie, die in der Nacht vom 31. Dezember 2021 auf den 1. Jänner 2022 ausgeführt werden, einheitlich nach der Rechtslage bis 31. Dezember 2021 oder nach der Rechtslage ab dem 1. Jänner 2022 behandelt werden.