APA - Austria Presse Agentur

Mattersburg-Bank: Grünes Licht für U-Ausschuss im Burgenland

Im Burgenland gibt es Grünes Licht für den von ÖVP, FPÖ und Grünen verlangten Untersuchungsausschuss in der Causa Commerzialbank Mattersburg. Freitagvormittag hatte zu diesem Thema eine Präsidialkonferenz des Landtages stattgefunden. Der Untersuchungsausschuss gelte mit dem heutigen Tag als eingesetzt, sagte Landtagspräsidentin Verena Dunst (SPÖ) vor Journalisten.

Ein entsprechendes Schreiben sollte noch am Freitagvormittag an die Landtagsabgeordneten übermittelt werden. Gleichzeitig werden die Parteien ersucht, offiziell die Mitglieder und Ersatzmitglieder für den U-Ausschuss bekannt zu geben. Im Ausschuss stellt die SPÖ fünf Mitglieder, die ÖVP ist mit zwei Mandataren vertreten. FPÖ und Grüne entsenden jeweils einen Abgeordneten. Auch die Ersatzmitglieder werden nach diesem Verhältnis bestimmt.

Im Untersuchungsausschuss übernimmt die Landtagspräsidentin den Vorsitz. Beratend stehen ihr ein Verfahrensrichter und ein Verfahrensanwalt zur Seite. Die Landtagspräsidentin ist laut den am 7. August kundgemachten neuen gesetzlichen Bestimmungen verpflichtet, eine Liste mit Kandidaten für diese Funktionen zu führen. Sie habe umgehend am 10. August die Richtervereinigung und die Rechtsanwaltskammer aufgefordert, eine Liste mit Personen, welche die Voraussetzungen für eine Nominierung erfüllen, zu übermitteln, berichtete Dunst. Von den Interessensvertretungen sei bisher noch keine vollständige Rückmeldung erfolgt.

Die Causa um die Commerzialbank Mattersburg habe viele Sparer, Betriebe und Gemeinden hart getroffen. "Daher ist ganz klar, dass diese Menschen das Recht auf Aufklärung haben", betonte Dunst. Der Untersuchungsausschuss solle "die politische Verantwortung klären", es gehe dabei nicht um ein Gerichtsverfahren, stellte die Landtagspräsidentin fest. Sie werde als Vorsitzende dafür stehen, "dass dieser Untersuchungsausschuss keine Politshow ist, denn die würde dann auf dem Rücken der Geschädigten ausgetragen werden."

Die Landtagsdirektion werde sich am Montag nochmals an die Interessensvertretung der Richtervereinigung und der Rechtsanwaltskammer wenden und sie bitten, bis zum 11. September ihre Kandidatenliste final an die Landtagsdirektion zu richten. Möglich sei es auch, sich als Kandidat direkt bei der Landtagsdirektion zu melden.

In weiterer Folge werde die Präsidialkonferenz über die Nominierung des Verfahrensrichters und der Verfahrensanwälte beraten. Mit dem Verfahrensrichter werde sie einen vorläufigen Arbeitsplan erstellen. Sie habe vor, Ende September zu einer ersten Arbeitssitzung des U-Ausschusses einzuladen, wo auch der Verfahrensrichter und der Verfahrensanwalt zu wählen seien. In der zweiten Sitzung soll der Arbeitsplan festgelegt werden. "Dann kann eigentlich schon die tatsächliche Arbeit des Untersuchungsausschusses zügig vorangehen", sagte die Landtagspräsidentin. Dabei gehe es dann um Ladungen von Auskunftspersonen und um Inhalte im U-Ausschuss.

Sie sei sehr optimistisch, dass man zügig arbeiten könne, meinte Dunst. Ab heute laufe auch die für die Dauer des Ausschusses festgelegte Frist von maximal sechs Monaten, binnen welcher der U-Ausschuss abzuschließen ist.