APA - Austria Presse Agentur

Matznetter: Gravierender Rechenfehler bei Härtefallfonds

Christoph Matznetter, Präsident des Sozialdemokratischen Wirtschaftsverbands (SWV), ortet einen Skandal beim Härtefallfonds 2. Es scheine sich ein gravierender Rechenfehler eingeschlichen zu haben, der dazu geführt haben könnte, dass Tausende nur den Minimalbetrag von 500 Euro ausbezahlt bekamen. Die Wirtschaftskammer Wien habe per Mail bestätigt, dass das Komma um eine Stelle verrutscht sei.

Die für die Abwicklung zuständige WKÖ ist gerade dabei, die vorgebrachten Fälle zu überprüfen, hieß es am Dienstag auf APA-Anfrage aus der Kammer. Die Wirtschaftskammer führe die Berechnung auf Basis der Umsatzrentabilität durch, die von der Finanzverwaltung zur Verfügung gestellt werde. "Jedem Einzelfall, in dem es zu Unklarheiten kommt, wird individuell nachgegangen." Laut Finanzministerium sind sowohl die Berechnung als auch die zu zugrunde liegende Programmierung korrekt.

Matznetter kennt andere Fälle: "In uns vorliegenden Berechnungen wird davon ausgegangen, dass der Gewinn fast fünfmal so groß wie der Umsatz ist." Die Umsatzrentabilität betrage dadurch über 100 Prozent. "Das ist jedoch gar nicht möglich." Die Wiener Wirtschaftskammer habe auch schriftlich bestätigt, dass es sich um keinen Einzelfall handle. Die betroffene Person sei an das Finanzamt verwiesen worden, wo sie aber auch keine Auskunft bekommen habe.

Matznetter will in seiner Funktion als Wirtschaftssprecher der SPÖ eine parlamentarische Anfrage einbringen: "Das Chaos des Finanzministers ist untragbar." Die berechnete Förderhöhe müsse sofort überprüft werden und die betroffenen Unternehmer müssten unverzüglich zu ihrem Anspruch kommen.

Unternehmer können zum Nachweis der Berechnungen das Berechnungsblatt automatisiert anfordern, informierte die WKÖ. "Auf diesem Berechnungsblatt ist die Umsatzrentabilität ersichtlich, diese kann beim zuständigen Finanzamt überprüft werden."

Die Umsatzrentabilität ist der Wert, der sich aus der Division des Nettoeinkommens aus positiven Einkünften aus selbstständiger Arbeit und/oder Gewerbebetrieb durch den Umsatz des Vergleichszeitraums, abgeleitet aus den Waren- und Leistungserlösen, ergibt, erläuterte die Wirtschaftskammer weiters.

Einen Rechtsanspruch auf Corona-Entschädigung gibt es nicht, was Matznetter erneut bemängelte. Gäbe es diesen, würden Bescheide ausgestellt, gegen die man Rechtsmittel einlegen könnte.

Laut Matznetter gibt es auch beim Fixkostenzuschuss Programmierfehler, die zu falschen Ergebnissen führen. Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) "sollte sich endlich wieder einen Laptop besorgen und den verursachten Murks schnellstmöglich beseitigen", forderte Marcus Arige, geschäftsführender Präsident des SWV Wien.

Das Finanzministerium sieht keinen Fehler: Die Berechnung sowie die zugrunde liegende Programmierung "ist korrekt und erfolgt gemäß der Richtlinie. Etwaige anders lautende Meldungen sind daher ein untauglicher Skandalisierungsversuch", so das Finanzressort in einer schriftlichen Stellungnahme gegenüber der APA.

Bisher hätten weit mehr als 100.000 Fälle anstandslos ausbezahlt werden können. Es gebe "einige wenige" Einzelfälle, bei denen die Umsatzrentabilität mit über 100 Prozent ausgewiesen werde. "Dabei handelt es ich nicht um Fehler bei der Programmierung oder den zur Verfügung gestellten Daten, sondern um unvollständige Antragstellungen, etwa weil es keinen Feststellungsbescheid zur Umsatzverifizierung gab", so das BMF. Im Finanzministerium seien bis dato dazu "rund drei Fälle" bekannt und diese hätten auch gleich geklärt werden können. "Wir gehen jedem Fall, der an uns herangetragen wird, nach und allein über die eigens eingerichtete Hotline des BMF sind seit April mehr als 34.000 Anrufe und Mails bearbeitet worden." In der Regel ließen sich die meisten Themen unmittelbar lösen.