APA - Austria Presse Agentur

Mayer erwartet erst 2022/23 Normalbetrieb des Kulturlebens

Kunst- und Kulturstaatssekretärin Andrea Mayer (Grüne) rechnet erst ab der Saison 2022/23 mit einem Normalbetrieb im Kulturleben. Das sagte sie laut einer Aussendung im heutigen Kulturausschuss.

Demnach habe Mayer betont, dass man auch von Impfungen nicht erwarten dürfe, dass sich sofort wieder die gewohnte Normalität herstellen werde, etwa bei Reisetätigkeit und im Tourismus. Die Effekte der Krise würden damit auch im Kulturbetrieb länger spürbar sein.

Schnelltests für Besucher von Kulturveranstaltungen, wie sie von SPÖ- und NEOS-Kultursprechern Thomas Drozda und Sepp Schellhorn gefordert wurden, seien laut Staatssekretärin zwar auf den ersten Blick ein guter Gedanke, aber im Detail schwer umsetzbar. Denkbar seien solche Konzepte erst, wenn es sehr einfach zu handhabende Tests gebe. Die Kosten für Hygienekonzepte und Tests könnten im Übrigen jetzt schon beim NPO-Fonds beantragt und auch über Förderungen abgerechnet werden. Weiters wurde bekannt gegeben, dass es für den "Lockdown-Bonus" bis zum 19. November 713 Anträge gegeben habe und rund eine Million Euro ausbezahlt worden seien.

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Zu den am Freitag im Ausschuss beschlossenen Punkten zählt unter anderem, dass sich Österreich dem Europäischen Übereinkommen über die Gemeinschaftsproduktion von Kinofilmen in seiner aktualisierten und erweiterten Fassung anschließt. Mit der Neufassung werde auch der Anwendungsbereich erweitert, indem das Übereinkommen auch Nichtmitgliedsstaaten des Europarats offensteht. Die aktualisierte Fassung führe den Gedanken der "offiziellen internationalen Gemeinschaftsproduktion" ein und enthalte eine Anpassung der Koproduktionsanteile, um den Koproduktionspartnern die Beteiligung an offiziellen Gemeinschaftsproduktionen zu erleichtern.

Weiters soll ein neues Abkommen zwischen Österreich und Israel ermöglichen, dass die Gedenkstätte Yad Vashem in Jerusalem einerseits und das Österreichische Staatsarchiv sowie die KZ-Gedenkstätte Mauthausen/Mauthausen Memorial andererseits von ihnen erstellte Digitalisate zum Zweck der weiteren wissenschaftlichen Nutzung austauschen können. Im Mittelpunkt stehen dabei die umfangreichen Bestände der genannten Einrichtungen mit Holocaust-Bezug. Bisher war vonseiten Österreichs aufgrund des Bundesarchivgesetzes und datenschutzrechtlicher Vorgaben eine Weitergabe digitaler Reproduktionen von Archivalien nicht erlaubt.