APA - Austria Presse Agentur

Mediale Einblicke in Straches Beziehungsstatus zulässig

Die Tageszeitung "Österreich" hat in einem Rechtsstreit gegen Ex-FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache in erster Instanz recht bekommen.

Ein Bericht über eine Trennung von Ehefrau Philippa sei vom Landesgericht Wien als rechtlich zulässig erkannt worden, berichtete die Zeitung am Dienstag. Straches Medienanwalt Niki Haas bestätigte das Urteil auf APA-Anfrage. Man habe aber bereits Berufung angemeldet. Laut "Österreich" hat das Gericht die medienrechtlichen Anträge des nun bei der Wien-Wahl mit seiner eigenen Liste antretenden Politikers abgewiesen, weil er sein Privatleben selbst immer an die Öffentlichkeit getragen habe. Strache habe daher keinen Anspruch darauf, eine Verletzung seines höchstpersönlichen Lebensbereichs einzuklagen.

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Zum anderen seien die von "Österreich" veröffentlichten Berichte über die Trennung in ihrem Tatsachenkern wahr. Es bestehe öffentliches Interesse daran, weil auch beide Personen öffentlichen Interessens seien. Zudem sei die Trennung ein wesentlicher Grund dafür, dass Strache bei der Wien-Wahl antreten darf. Er hatte bei der Wahlbehörde geltend gemacht, dass er aufgrund dieser seinen Lebensmittelpunkt in der früheren Wohnung seiner Mutter in Wien-Landstraße hat und nicht im gemeinsamen Domizil in Klosterneuburg.

Strache-Anwalt Haas hat dagegen umgehend Berufung angemeldet, am Wort ist damit das Oberlandesgericht Wien. Zwei Argumente führte er an: Einerseits sei es inhaltlich nicht wahr, dass Strache von seiner Frau getrennt sei. Der Chef der "Team HC" habe lediglich angegeben, dass er unter der Woche von Gattin Philippa getrennt wohne, um im Wahlkampf das gemeinsame Kind zu schonen. "Von einer Trennung, Scheidung etc. kann nicht die Rede sein", betonte der Anwalt.

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Andererseits sehe er die inhaltliche Beurteilung, dass der Beziehungsstatus in unmittelbaren Zusammenhang mit Straches öffentlichen Leben stehe, als nicht gegeben. Auch bei einem Politiker betreffe dies den höchstpersönlichen Lebensbereich. Er sei zuversichtlich, dass auch das Berufungsgericht dies so sehen werde, so Anwalt Haas.