Mehr Honorar für Pflegekräfte für Pflegegeld-Einstufung
Die Abgeltung wird nun gleich hoch sein wie für Ärztinnen und Ärzte. Sozial- und Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne) hat dies in einem am Mittwoch veröffentlichten Erlass festgelegt, die Neuerung tritt am 1. Oktober in Kraft. Erfreut zeigten sich Gewerkschaft und Arbeiterkammer.
Rauch sieht laut Presseaussendung in diesem Schritt "ein wichtiges Zeichen für die Anerkennung der Arbeit von Pflegekräften. Die Arbeit ist gleich viel wert, egal von wem sie geleistet wird." Pro Jahr werden laut Ministerium in Österreich über 220.000 Begutachtungen durchgeführt.
Seit Juli 2023 darf Diplomiertes Gesundheits- und Krankenpflegepersonal auch Erstbegutachtungen durchführen, um die Höhe des Pflegebedarfs festzustellen. Zuvor durften diplomierte Pflegekräfte nur Begutachtungen für Erhöhungsanträge übernehmen. Inzwischen würden bereits rund 36 Prozent aller Begutachtungen durch Pflegekräfte erfolgen, so das Sozialministerium, was eine raschere Begutachtung ermögliche.
Bisher lag das Honorar für Begutachtungen für Pflegepersonal bei nur 20 Euro - und damit unter jenem für begutachtende Ärzte und Ärztinnen. Ab 1. Oktober erhalten alle Begutachter und Begutachterinnen einheitlich 90 Euro. Das Sozialministerium stellt dafür rund 1,5 Millionen Euro zusätzlich pro Jahr bereit. "Gleiches Geld für gleiche Arbeit - das muss in allen Bereichen gelten. Auch bei den Honoraren für Pflegekräfte hat dieser Grundsatz zu gelten", so Rauch. "Damit wird endlich eine jahrelang bestehende Ungerechtigkeit beseitigt", betonten auch die grüne Pflege-Sprecherin Bedrana Ribo sowie Gesundheitssprecher Ralph Schallmeiner.
Derzeit erhalten in Österreich rund 490.000 Menschen Pflegegeld. Die Höhe liegt zwischen 192 und 2.061,80 Euro pro Monat. Abhängig ist dies vom notwendigen Pflegeaufwand. Dieser wird bei einer Begutachtung von einer Ärztin oder einem Arzt oder einer diplomierten Pflegekraft festgestellt. Der Bund wendet für das Pflegegeld jährlich rund drei Milliarden Euro auf.
Auch wies Rauch am Mittwoch auf die seit 1. September in Kraft getretene Verbesserung für pflegende Angehörige hin: Sie erhalten nun schon ab dem ersten Tag Kostenersatz für eine Ersatzpflege. Zusätzlich wurde der Bezieherkreis um nahe Angehörige wie beispielsweise Pflegeeltern, Tanten und Onkel erweitert. Pflegende Angehörige können sich damit beispielsweise einen Tag in der Woche "frei nehmen". Bisher war ein Kostenersatz erst ab drei aufeinander folgenden Tagen möglich. Der jährliche Höchstbetrag liegt je nach Pflegestufe zwischen 1.200 und 2.500 Euro.
Erfreut zeigte man sich bei Gewerkschaft und Arbeiterkammer (AK). Silvia Rosoli, die Leiterin der Abteilung Pflegepolitik in der AK, und ÖGB-Pflegeexpertin Martina Lackner: "Dass neben Ärztinnen und Ärzten jetzt auch der gehobene Pflegedienst Gutachten erstellen kann, und dass die gleiche Tätigkeit auch gleich bezahlt wird, sind Erfolge für AK und ÖGB - und natürlich auch für alle Pfleger:innen, die diese Gutachten schreiben", hieß es in einer Aussendung.
Auch die Gewerkschaft vida sah mit dieser Maßnahme eine "dringende Forderung" der Gewerkschaft nach gleichem Lohn für gleiche Arbeit in diesem Bereich erfüllt - "eine Ungerechtigkeit wird damit endlich beseitigt". Gerade in Zeiten der Rekordteuerung sei die Angleichung der Honorare "längst überfällig" gewesen. Auch die vidaflex - die gewerkschaftliche Initiative für Ein-Personen-Unternehmen (EPU) - begrüßt die Ankündigung. Damit kommt der Gesundheitsminister einer Forderung der Gewerkschaft vida und von vidaflex nach.
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