APA - Austria Presse Agentur

Mehr Sperren von Arbeitslosengeld und Notstandshilfe

Das Arbeitsmarktservice (AMS) hat im ersten Halbjahr deutlich mehr Sanktionen gegen Bezieher von Arbeitslosengeld und Notstandshilfe verhängt.

Insgesamt waren es 71.634 Sperren, um 17 Prozent mehr als in den ersten sechs Monaten 2018, bestätigte das AMS einen Bericht des "Standard".

Etwas mehr als 29.500 Sanktionen (plus 11.540) gab es laut AMS, weil eine Arbeit/Schulung verweigert bzw. vereitelt wurde (§10). Davon entfielen insgesamt rund 11.700 auf tageweises unentschuldigtes Fernbleiben bei Schulungen, um fast 7.200 mehr als im ersten Halbjahr. Bei den Sanktionen wegen unentschuldigten Versäumens eines AMS-Termins gemäß Paragraf 49 Arbeitslosenversicherungsgesetz (AlVG) gab es einen Rückgang um rund 6,4 Prozent auf mehr als 26.600 Fälle. Wartefristen wegen Lösung des Dienstverhältnisses (§11) gab es in mehr als 15.000 Fällen (plus 3,4 Prozent). Das AMS verzeichnete weiters 387 Ablehnungen/Einstellungen mangels Arbeitswilligkeit nach Paragraf 9 (plus 95 Prozent).

Die wichtigsten Gründe für den Anstieg der Sperren nach §10 sind laut AMS eine konsequentere Rückmeldung der Schulungsträger wegen tageweisen Fehlens bei Schulungen, mehr Vereitelungen der Arbeitsaufnahme durch die vielen freien Stellen bzw. eine starke Arbeitskräftenachfrage im ersten Halbjahr sowie deutlich verstärkte Aktivitäten des AMS im Bereich der überregionalen Arbeitsvermittlung.

Einen kräftigen Anstieg der Sperren hatte es bereits 2018 gegeben: Im Gesamtjahr 2018 ist die Zahl der insgesamt verhängten Sanktionen um fast ein Fünftel auf 133.420 gestiegen.

Das AMS sperrt bei Job- oder Schulungsverweigerung das Arbeitslosengeld oder die Notstandshilfe für sechs Wochen, im Wiederholungsfall für acht Wochen. Bleiben Arbeitslose dem vereinbarten AMS-Termin unentschuldigt fern, kann das Arbeitsmarktservice das Arbeitslosengeld bis zur nächsten Kontaktaufnahme kurzzeitig streichen.