Mehrere Initiativen zur Parteienfinanzierung im Nationalrat

Reihe von Anträge wurden im Nationalrat eingebracht
Die Sondersitzung des Nationalrats hat nicht nur das Kabinett Kurz beendet, es wurde auch noch eine Reihe von Anträgen eingebracht. Der Großteil dreht sich um Parteiengesetz und Parteienfinanzierung. SPÖ und FPÖ fordern einen Deckel für Großspenden. Die von NEOS und JETZT geforderte Fristsetzung für die Behandlung ihrer Initiativen im Verfassungsausschuss bis 1. Juli bekam keine Mehrheit.

So zielt ein Antrag der NEOS am Montag darauf ab, eine Geldstrafe von bis zu 100.000 Euro zu verhängen, wenn eine Partei dem Rechnungshof keinen Rechenschaftsbericht übermittelt. Parteispenden sollen nach ihrem Willen bereits ab einer Höhe von 10.000 Euro durch den Rechnungshof veröffentlicht werden.

Weitere Forderungen der NEOS betreffen die Einführung eines Straftatbestands illegale Parteienfinanzierung, keine Regierungsinserate bis zur Nationalratswahl zu schalten und öffentliche Rechenschaft über die Art der Einnahmen und Ausgaben der Parteien mit einem jährlichen Rechenschaftsbericht zu legen. Weiters sollen Wahlwerbungsausgaben in einem gesonderten Bericht offen gelegt werden, und auch die Einführung abschreckender Sanktionen bei Überschreitung der Wahlkampfkostenobergrenze wird gewünscht.

Die Liste JETZT beantragte, die zur Auszahlung gelangende Parteienförderung von der Wahlbeteiligung abhängig zu machen und für eine wirksame Kontrolle durch den Rechnungshof zu sorgen.

Auch von der SPÖ kamen zwei Anträge. In einem geht es unter anderem um eine Gesamtspendengrenze von 200.000 Euro pro Partei im Wahlkampf sowie um die Pflicht zur Berichtslegung innerhalb von drei Monaten nach jeder Nationalrats- und Europawahl. Im anderen wird pro Spender eine Obergrenze von 10.000 Euro verlangt, außerdem sollen Personenkomitees registriert und ihre Ausgaben in die Wahlkampfkosten-Obergrenze eingerechnet werden.

Initiativ wurde schließlich auch noch die FPÖ. Sie will eine Wahlkampfspendengrenze von 3.500 Euro, um zu "verhindern, dass sich Parteien in die Abhängigkeit von Privatpersonen, Vereinen oder Unternehmen begeben", wie es in der Antragsbegründung heißt.

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