Grüne Kritik am Messerverbot im öffentlichen Raum
Mehr als drei Monate nach Finalisierung des Entwurfs für ein österreichweites "Messertrage-Verbotsgesetz" im öffentlichen Raum durch das Innenministerium gibt es nun offenbar Differenzen innerhalb der schwarz-grünen Regierungskoalition rund um die konkrete Ausgestaltung.
Das Innenministerium reagierte darauf am Dienstag verwundert. "Die Aussage, der Vorschlag sei zu unpräzise, ist in keiner Weise nachvollziehbar", hieß es in einem Statement aus dem Kabinett von Innenminister Gerhard Karner (ÖVP). Dort war die Rede von einem "präzisen und konkreten Gesetzesentwurf samt Erläuterungen", der ausgearbeitet und dem Grünen Parlamentsklub übermittelt worden sei. Der Entwurf samt Erläuterungen sei in mehreren Besprechungen erklärt und vorgestellt, Anregungen auch aufgenommen und eingearbeitet worden und "könnte sofort in Begutachtung gehen", hielt das Ministerium fest.
Konkret stoßen sich die Grünen an Ausnahmeregelungen im bestehenden Entwurf. "Hier gibt es noch Gesprächsbedarf", sagte der Grüne Abgeordnete und Sicherheitssprecher Georg Bürstmayr auf APA-Anfrage. "Die sollen möglichst gut verständlich und nachvollziehbar sein", so Bürstmayr. "Wir wollen uns Zeit für eine gute vernünftige Lösung nehmen." Bei welchen Ausnahmen aus Sicht der Grünen konkret noch Klärungsbedarf herrsche, wollte Bürstmayr auf Nachfrage nicht verraten, nur so viel sei gesagt: "Dass ein Handwerker ein Messer eingesteckt hat oder ein Fischer eines mit sich führt versteht jeder." Grundsätzlich wolle er dem Koalitionspartner nichts über die "Medien ausrichten", wie er sagte. "Diese Punkte bespreche ich mit unserem Verhandlungsgegenüber", so Bürstmayr.
Der derzeitige Entwurf sieht ein Verbot für das Tragen von Messern aller Art im öffentlichen Raum vor - unter anderem im Ortsgebiet, in bebauten Gebieten, in Park- und Sportanlagen, in Freizeitparks, bei Veranstaltungen, in öffentlichen Verkehrsmitteln sowie in Bildungs- und Kinderbetreuungseinrichtungen. Für Verstöße sind in dem Gesetzesvorschlag Verwaltungsstrafen von bis zu 3.600 Euro vorgesehen.
Ausnahmen gibt es für den Transport von nicht griffbereiten Messern von einem zum anderen Ort. Weiters vom Verbot nicht erfasst sein sollen Inhaberinnen und Inhaber von Waffenbesitzkarten sowie Personen, die Schusswaffen führen dürfen wie Jäger oder militärische Angehörige des Österreichischen Bundesheeres. Auch die Ausübung bestimmter Berufe, die Zubereitung und der Verzehr von Speisen, die Sportausübung, Brauchtumspflege sowie historische Umzüge und Veranstaltungen, aber auch Filmproduktion und Theater sollen weiterhin ohne Einschränkungen möglich sein. Ebenfalls nicht betroffen vom "Messertrage-Verbotsgesetz" sollen Aktivitäten "mit anerkannten pädagogischen Zwecken" (Pfadfinder, Schulen) sein. Auch für den Verkauf von Messern auf Märkten und Messen gibt es eine Ausnahme.
Dementsprechend könne ein Jäger auch weiterhin ein Messer im Ortsgebiet tragen, weil diese ohnehin Schusswaffen führen dürften, betonte das Innenministerium. Auch sehe das Gesetz kein Verbot zum Tragen eines Schweizermessers mit einer Klingenlänge von 55 Millimetern in der Hosentasche im Ortsgebiet vor, weil ein solches nur mit beiden Händen geöffnet werden könne und daher nicht unmittelbar einsatzbereit sei. Picknicke mit einem Jausenmesser im Park seien ebenfalls erlaubt, aufgrund der Ausnahme für den Verzehr von Speisen, sowie wegen des Transports in einem Rucksack oder einer Tasche. Auch Schwammerlsucher könnten weiterhin ihrem Hobby nachgehen. Denn hier werde das Messer in einem Rucksack in den Wald transportiert, der in der Regel nicht vom Ortsgebiet umfasst sei. Auch das Tragen eines Hirschfängers in der Lederhose als Mitglied einer Brauchtumsgruppe sei gestattet genauso wie für den Kommandanten einer Schützenkompanie bei der Ausrückung ein Säbel erlaubt sei. Selbstverständlich dürften auch Handwerker ein Stanleymesser im Ortsgebiet im Rahmen der Berufsausübung tragen, genauso wie Personen die freiwillig bei Renovierungsarbeiten helfen würden.
Innenminister Karner hatte im März Expertinnen und Experten aus der Polizei mit der Ausarbeitung eines konkreten Gesetzesvorschlags für ein Waffenverbot im öffentlichen Raum beauftragt. Rund ein Monate später wurde der Entwurf präsentiert und auch den Grünen übermittelt.
Kommentare