APA - Austria Presse Agentur

Mindestlohn für Floristen nun bei 1.500 Euro

Der Mindestlohn für Floristen und Blumeneinzelhändler steigt um 4,26 Prozent und beträgt künftig 1.500 Euro brutto. Das Lehrlingseinkommen legt um sieben Prozent zu. Über ein ähnlich hohes Plus durften sich zuletzt die Rechtsanwaltsangestellten in Wien mit 5,9 Prozent freuen (Mindestlohn 1.589 Euro). Als große Gruppen haben in der laufenden Frühjahrslohnrunde noch die Bauarbeiter mit plus 2,1 und die Mitarbeiter des Hotel- und Gastgewerbes mit 2,2 Prozent abgeschlossen.

Geeinigt haben sich zuletzt unter anderem auch die Verhandler in der Diözese Linz, die Expeditmitarbeiter, die Raiffeisen Lagerhäuser Kärnten und die gewerblichen Forstunternehmen, jeweils mit eine Zuwachs von rund 1,5 Prozent. Der überwiegende Teil der Kollektivvertragsabschlüsse seit der Herbstlohnrunde des Vorjahres bewegte sich in diesem Rahmen.

Als Basis für die KV-Verhandlungen dienen traditionell der Produktivitätszuwachs und die Inflationsrate der vergangenen zwölf Monate. 2020 betrug die allgemeine Teuerung 1,4 Prozent, im Jänner 2021 lag sie bei 0,8 Prozent, im Februar bei 1,2 Prozent, im März wird sie bei zwei Prozent erwartet.

In der Elektro- und Elektronikindustrie findet heute die zweite Verhandlungsrunde statt. Mit 50.000 Mitarbeitern ist das der größte Brocken in der Frühjahrslohnrunde. Die Gewerkschaften PRO-GE und GPA haben zu Beginn der Verhandlungen vor einem Monat unter anderem auf eine Anhebung des Mindestlohnes von derzeit 1.892 Euro auf 2.000 Euro bestanden.