APA - Austria Presse Agentur

Ministerium zurückhaltend zu Öffnung für deutsche Urlauber

Das Gesundheitsministerium reagiert zurückhaltend auf den Vorstoß von Tourismusministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP), die Grenzen für deutsche Sommerurlauber zu öffnen.

"Der Wunsch nach einer Möglichkeit für Tourismus ist nachvollziehbar, allerdings abhängig von der Entwicklung der Corona-Pandemie in Österreich und international", sagte eine Sprecherin am Sonntag auf APA-Anfrage.

"Das Gesundheitsministerium wird zu gegebener Zeit die dafür erforderlichen Rahmenbedingungen und Voraussetzungen prüfen", hieß es in Beantwortung einer detaillierten Anfrage der APA weiter. Die APA wollte konkret wissen, ob es für die einreisenden Urlauber Gesundheitschecks geben wird, ob sie eine Bestätigung des Beherbergungsbetriebs vorlegen werden müssen, ob ihr Aufenthalt in Österreich zeitlich und räumlich (etwa auf ein Bundesland) begrenzt sein wird, welche Pflichten die Unterkunftgeber haben werden und ob auch eine umgehende und zwingende Repatriierung der Fremden im Fall einer Erkrankung vorgeschrieben wird, um das österreichische Gesundheitssystem zu schützen.

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Köstinger hatte in einem Interview mit der "Presse am Sonntag" gesagt, dass den Österreichern die Einschränkungen der Reisefreiheit in den nächsten Monaten noch erhalten bleiben werden. "Wenn Länder aber auch auf einem sehr guten und positiven Weg sind, wie beispielsweise Deutschland, dann gibt es durchaus auch die Möglichkeit, dass man sich bilateral einigt", sagte Köstinger, ohne Details anzuführen.

Der Tourismussektor drängt massiv darauf, die Grenzen für deutsche Urlauber zu öffnen. Bleiben die Grenzen nämlich zu, "dann wäre der Fremdenverkehr tot", sagte der Tourismusforscher Andreas Reiter der "Kleinen Zeitung" (Samstagsausgabe). Zwei Drittel der Tourismusbetriebe des Landes könnte das Ausbleiben der wichtigsten Gästegruppe, die mehr als die Hälfte der Umsätze bringe, nicht überleben.

Österreich hat das in der Coronakrise verhängte strenge Einreiseregime jüngst bereits etwas gelockert. So bestätigte das Gesundheitsministerium am Donnerstag auf APA-Anfrage, dass sich besondere familiäre Gründe wie Besuche von Familienangehörigen bei Krankheit, eigener Kinder im Rahmen von Obsorgepflichten oder des Lebenspartners mittels einer "Eigenerklärung" anführen lassen, um ohne das sonst erforderliche ärztliche Attest einreisen zu können. Dies gelte auch für Personen, die ein Tier zu versorgen haben.