Missbrauchs-Anklage um tote 16-Jährige in Wien
Wie sich bei den polizeilichen Ermittlungen herausstellte, war die 16-Jährige infolge ihres Drogen-Konsums gestorben. Dem 54-Jährigen konnte im Zusammenhang mit dem Ableben des Mädchens nicht nachgewiesen werden, dass er dafür kausal verantwortlich bzw. mitverantwortlich war. "Er hat sie nicht unter Drogen gesetzt", sagte Nina Bussek, die Sprecherin der Staatsanwaltschaft Wien, auf APA-Anfrage. Zuerst hatte die "Kurier" (Dienstag-Ausgabe) über die Anklage-Erhebung berichtet.
Der gebürtige Rumäne hatte die 16-Jährige wenige Tage zuvor am Margaretengürtel kennengelernt, als sich diese Suchtmittel besorgte. Er sprach sie an und plauderte mit ihr. Als er sie am 9. Dezember am Westbahnhof wieder traf, erkannte er sie gleich und nahm sie in weiterer Folge mit in die Wohnung, in der er gemeinsam mit zwei anderen Personen gemeldet war. Dort dürften die beiden in seinem Zimmer weiter Drogen genommen haben. Als das Mädchen in einen Dämmerzustand verfiel, soll er mit ihr mehrfach den Geschlechtsverkehr vollzogen haben.
Als der Mann am folgenden Morgen erwachte, gab die 16-Jährige keine Lebenszeichen mehr von sich. Er alarmierte die Polizei. Für das Mädchen kam jede Hilfe zu spät. In seiner polizeilichen Einvernahme gab der Mann an, zu den sexuellen Handlungen wäre es einvernehmlich gekommen. Im Fall einer anklagekonformen Verurteilung droht dem 54-Jährigen eine Freiheitsstrafe von einem bis zehn Jahren.
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