APA - Austria Presse Agentur

Mit 1. Juli müssen auch Klein-Lkw NoVA zahlen

Mit 1. Juli treten Änderungen bei der Normverbrauchsabgabe (NoVA) für den Kauf von Neuwagen in Kraft.

Der wichtigste Punkt dabei: Der Kreis der von der NoVA erfassten Kfz wird auf Klein-Lkw ausgedehnt. Mit nächstem Monat ist somit für Kraftfahrzeuge zur Güterbeförderung mit einem höchst zulässigen Gesamtgesicht von bis zu 3,5 Tonnen die NoVA zu entrichten.

Des Weiteren können sich Änderungen dadurch ergeben, dass nun die NoVA an die Fahrzeugklassen des Kraftfahrgesetzes 1967 und nicht mehr an die Einordnung der kombinierten Nomenklatur anknüpft. Die Klassifizierung kann dem Typenschein, dem Einzelgenehmigungsbescheid bzw. der EG-/EU-Übereinstimmungsbescheinigung entnommen werden. Zusammengefasst unterliegen nun die Klassen L3e, L4e, L5e, M1, L6e, L7e und N1 der NoVA, so die Wirtschaftskammer (WKÖ). Ausgenommen bleiben historische Fahrzeuge.

Für dich ausgesucht

Steuerfrei sind ab 1. Juli alle Kfz, die aufgrund Ihres Antriebs keine CO2-Emissionen aufweisen, unabhängig von ihrer Antriebsart, also nicht nur mehr elektrisch oder elektrohydraulisch angetriebene Fahrzeuge. Für Tageszulassungen bis drei Monaten und Vorführfahrzeuge entfällt die Steuer, ohne dass hierfür die Vergütung beantragt werden muss.

Für Menschen mit mobiler Beeinträchtigung gibt es hingegen eine Verschärfung. Sie sind von der Kfz-Steuer weiterhin befreit, wird der Nachweis für die Befreiung aber zu spät eingereicht - der Kunde muss sie dem Händler vorlegen und dieser muss sie einreichen -, geht nunmehr die Steuerschuld auf den Leistungsempfänger, also den Kunden, über.

Für alle Kfz, die der NoVA unterliegen, wird die am CO2-Emissionswert orientierte Berechnung weiter ökologisiert. Für Pkw und Kombi (Klasse M1) sowie für Klein-Lkw (Klasse N1) wird die Steuer zunächst am 1. Juli 2021 und danach jährlich am 1. Jänner erhöht: Der CO2-Abzugsbetrag und der Malusgrenzwert werden verringert, währenddessen die Malusbeträge und der Höchststeuersatz erhöht werden. Erhöht wird auch der Höchststeuersatz für Kfz, für die kein CO2-Emissionswert vorliegt.

Für dich ausgesucht

Ausgenommen von den Änderungen mit 1. Juli sind unter anderen Kfz, die im übrigen Unionsgebiet vor dem 1. Juli 2021 zugelassen waren. Sowie Kfz, für die ein unwiderruflicher schriftlicher Kaufvertrag vor dem 1. Juni 2021 abgeschlossen wurde und deren Lieferung vor dem 1. November 2021 erfolgt. "Wird also ein schriftlicher Kaufvertrag für einen bisher befreiten Klein-LKW (Klasse N1) bis 31. Mai 2021 abgeschlossen, muss keine NoVA entrichtet werden, wenn das Kfz bis zum 31. Oktober 2021 geliefert wird. Auch beim Kauf eines bereits vor dem 1. Juli 2021 zugelassenen Klein-LKW fällt keine NoVA an", so die Wirtschaftskammer.

Die Kammer hatte gestern im Wirtschaftsparlament gegen die Stimmen der Grünen beschlossen, noch einen letzten Anlauf gegen die NoVA-Änderung zu unternehmen. Die Gesetzesänderung zur Normverbrauchsabgabe solle bis auf Weiteres aufgeschoben und neu verhandelt werden, so der Wunsch an die Regierung.