Mit 1,4 Mio. Wahlkarten neuer Briefwahlrekord
Mit der Wahlkarte kann man gleich bei der persönlichen Abholung bei der Gemeinde bzw. dem Magistrat wählen, man kann sie aus dem In- oder Ausland per Post schicken, sie direkt zur Bezirkswahlbehörde bringen (lassen), am Wahlsonntag österreichweit in einem "fremden" Wahllokal abgeben (lassen) oder bei Bettlägerigkeit vor einer "fliegenden Wahlbehörde" wählen. Durch die Wahlrechtsreform 2023 wird der überwiegende Teil der Wahlkarten bereits am Wahlsonntag mitausgezählt.
Die Zahl der angeforderten Wahlkarten in den letzten Jahrzehnten rasant gestiegen, von 586.759 im Jahr 2008 auf jetzt 1,4 Mio. Die Zahl der Wahlberechtigten hat sich im Vergleich dazu kaum verändert. Endgültig fix ist nun auch die Zahl der Wahlberechtigten: Mit 6.346.059 hat sich laut Aussendung des Ministeriums gegenüber der vorläufigen Zahl fast nichts mehr geändert.
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