APA - Austria Presse Agentur

Mordprozess gegen Frauentrio: Beratung der Geschworenen

Im Mordprozess gegen ein Kärntner Frauentrio haben sich am Dienstag am Landesgericht Klagenfurt die Geschworenen zur Beratung zurückgezogen. Staatsanwältin Bettina Dumpelnik forderte in ihrem Plädoyer Schuldsprüche für alle drei Frauen. Verteidigerin Christine Lanschützer verlangte für ihre Mandantin einen Freispruch von den Vorwürfen der Anstiftung zu Mord und Brandstiftung.

Nachdem der Richtersenat unter Vorsitz von Manfred Herrnhofer die Fragen an die Geschworenen formuliert hatte, zeichnete Dumpelnik in ihrem Schlussplädoyer das Bild einer manipulativen Hauptangeklagten, die ihr gesamtes Umfeld ständig belogen und betrogen habe. Sie habe angekündigt, nun die ganze Wahrheit sagen zu wollen, dabei habe sie lediglich die Betrügereien zugegeben. Ansonsten stelle sie sich ständig als Opfer dar, alle anderen seien schuld, nur sie nicht.

Auch in der Untersuchungshaft mache sie munter weiter. Im Frühjahr dieses Jahres sei eine zweite Frau in ihre Zelle gekommen. Die Angeklagte habe sie von ihrer Unschuld überzeugt, nach ihrer Freilassung habe die Frau große Heroindeals einzufädeln versucht, um an Geld für die Hauptangeklagte zu kommen. Dies werde Gegenstand eines eigenen Strafverfahrens sein.

Die Verteidigerin der Hauptangeklagten, Christine Lanschützer, versuchte in ihrem Plädoyer, ihre Mandantin möglichst reinzuwaschen. Der Mord an der 72-jährigen Villacherin hätte ihr zufolge nichts genützt, trotz der Erbschaft. Laut Verteidigerin hätte sie das Geld ja gar nicht gehabt, um den beiden Töchtern des Opfers den Pflichtteil auszuzahlen, außerdem hätte sie die Wohnung nicht verkaufen dürfen. Mehr als ausführlich, versuchte die Anwältin, in den Geschworenen Zweifel an der Schuld ihrer Mandantin zu wecken.

Wolfgang Blaschitz, Verteidiger der 44-jährigen Zweitangeklagten, die den Mord begangen hatte - dieser Teil des Urteils wurde nicht aufgehoben - wies darauf hin, dass die Erstangeklagte seine Mandantin beeinflusst habe, so wie sie im Gerichtssaal versucht habe, die Geschworenen zu manipulieren. Er sei wie die Staatsanwältin überzeugt davon, dass die Erstangeklagte den Mord und die Brandstiftungen in Auftrag gegeben habe. Seine Mandantin sei eine Person, die jemand brauche, "der ihr zeigt, wo es lang geht", und das sei eindeutig die Erstangeklagte.

Der Verteidiger der 62-jährigen Drittangeklagten, Martin Prett, erklärte, bei seiner Mandantin gehe es im Prozess lediglich um die Frage der Brandstiftung, die Verurteilung wegen Betrugs sei bereits rechtskräftig. Auch er wies darauf hin, dass sie von der Erstangeklagten hochgradig abhängig gewesen sei, sie habe ihr im Lauf der Zeit auch ihr gesamtes Vermögen überlassen und sogar noch einen Kredit aufgenommen. Dass die Erstangeklagte am Montag erstmals zugegeben habe, ihre esoterischen Eingebungen erfunden zu haben, sei für seine Mandantin ausgesprochen heilsam gewesen.