APA - Austria Presse Agentur

Mordprozess in Klagenfurt für Psychiater "Jahrhundertfall"

Im Mordprozess gegen drei Frauen am Landesgericht Klagenfurt hat am Dienstag der psychiatrische Sachverständige Peter Hofmann von einem "Jahrhundertfall" gesprochen. Es sei extrem selten, dass Delikte wie Mord und Brandstiftung im Zusammenhang mit Betrug von Frauen verübt würden. Die Zurechnungsfähigkeit sah Hofmann bei allen drei Angeklagten als gegeben an.

Im Falle der Erst- und Zweitangeklagten sprach sich der Sachverständige im Fall eines Schuldspruchs für die Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher aus. In beiden Fällen sah er höchste Wiederholungsgefahr, wie er auf eine entsprechende Frage des vorsitzenden Richters Dietmar Wassertheurer erklärte. Er betonte, es sei für die Frauen auch eine Chance, endlich in Behandlung zu kommen. Immerhin habe die Erstangeklagte eine Familie, die zu ihr stehe, die Zweitangeklagte ihre kleine Tochter. Bei beiden gebe es daher Zukunftsperspektiven. Bei der 62-jährigen Drittangeklagten sah Hofmann keine Notwendigkeit einer Einweisung.

In der vorliegenden Causa geht es um Betrügereien in Millionenhöhe, um zwei Mordversuche und eine ganze Reihe von Brandstiftungen, wobei nicht alle Taten angeklagt seien. Die Delikte seien über Jahre hinweg begangen worden, und das sehr erfolgreich, sagte der Sachverständige. "Dabei lernen sie auch, sie werden immer besser in dem, was sie tun", schilderte Hofmann. Dann sei es zu Veränderungen in der Art der Kriminalität gekommen, nämlich weg von Betrugshandlungen hin zu Mord und Brandstiftungen.

Am Anfang stand laut Psychiater der Aufbau eines Vertrauensverhältnisses zum Opfer: "Ihr wird Geld herausgelockt, dann gibt es Mordversuche, am Ende wird sie tatsächlich ermordet." Die Frauen hätten sich Tarnnamen gegeben, das heiße, es seien Vorkehrungen getroffen worden, um die Taten möglichst lange zu verheimlichen. Die große Herausforderung für die Geschworenen sei jetzt die Bewertung der Glaubwürdigkeit. Dies sei bei Gruppen immer schwierig, vorher werde gemeinsam gearbeitet, nachher würden die Versionen divergent. Hofmann weiter: "Bei keiner der drei handelnden Personen habe ich eine Störung gefunden, die das Gedächtnis betreffen. Gehen Sie davon aus, dass alle drei in der Lage sind, kalkuliert zu antworten, zu überlegen, was sie sagen und womit sie in Konflikt geraten."

Die Drittangeklagte sei in ein Abhängigkeitsverhältnis zur 48-jährigen Hauptangeklagten geraten. Begonnen habe das mit dem Verlust ihrer Eltern und ihrer Schwester binnen eines Jahres. Die Drittangeklagte habe Schmerzzustände gehabt und sei zur Hauptangeklagten zu Behandlungen und Massagen gegangen. Daraus habe sich eine Art Freundschaft entwickelt. Die 62-Jährige habe sicher eine psychische Störung, sei aber jedenfalls zurechnungsfähig.

Die Zweitangeklagte habe ein Leben am Rande der Gesellschaft geführt. Der Mittelpunkt ihres Lebens sei ihre Tochter. Diese wiederum habe ein komplexes psychosomatisches Problem mit hohem Leidensdruck. Die 44-Jährige habe einen Hang zur Esoterik, daher erkläre sie sich das damit, dass ihr Kind "speziell ist, göttlich und zu sensibel für diese Welt". Sie sei in Abhängigkeit von der Erstangeklagten geraten, die sie stark unter Druck gesetzt hätte. Fazit des Gutachters: "Sie hat eine Störung, ist aber mit Sicherheit zurechnungsfähig."

Der Erstangeklagten schrieb der Gutachter eine sehr manipulative Persönlichkeit zu. Hofmann: "Bei meinen Gesprächen mit ihr in der Justizanstalt hat sie durchgehend geweint und geklagt, dass sie genötigt worden ist, das Geld abzuliefern." Im Gerichtssaal habe sie ein völlig anderes Auftreten an den Tag gelegt, sie sei resolut und kämpferisch gewesen, habe halb aggressiv Fragen mit Gegenfragen beantwortet. Zurechnungsfähig sei die 48-Jährige auf jeden Fall, auch wenn sie unter einer histrionischen Persönlichkeitsstörung leide und einen psychopathischen Charakter aufweise.